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Neue Coronavirus-Massnahmen für Graubünden

In der Schweiz ist der Coronavirus angekommen. Auch in Graubünden gibt es bereits bestätigte Fälle. Die kantonale Regierung hat deshalb Massnahmen für den Umgang mit dem Virus getroffen. Nun wurden diese angepasst. Neu sind verschiedene Veranstaltungen von den Weisungen der Bündner Regierung betroffen.

Südostschweiz
28.02.20 - 15:38 Uhr
Ereignisse
SWITZERLAND HEALTH CORONAVIRUS TASKFORCE
In Graubünden gibt es neue Massnahmen, die den Umgang mit dem Coronavirus betreffen.
KEYSTONE-SDA.CH

Der Kanton Graubünden hat am Donnerstag bereits einige Massnahmen betreffend Coronavirus erlassen. Heute zog der Bundesrat nach und stellte eine Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vor. Die Massnahmen in Graubünden müssen nun der bundesweiten Verordnung angepasst werden, wie es in einer Mitteilung heisst.

Zu einem werden die bisherigen Massnahmen, welche nur für die Regionen Maloja, Bernina, Engiadina Bassa/Val Müstair und Moesa gegolten haben, auf den gesamten Kanton Graubünden ausgedehnt. Zum anderen werden die Massnahmen so angepasst, dass sie auch für private Veranstaltungen gelten, wie die Bündner Regierung erklärt.

Folgende Massnahmen gelten vorerst bis am 15. März 2020:

​​​​​​Öffentliche und private Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden sind verboten und sind auf dem gesamten Kantonsgebiet untersagt.

Öffentliche und private Veranstaltung mit unter 1000 Teilnehmenden mit überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung sind auf dem gesamten Kantonsgebiet untersagt.

Öffentliche und private Veranstaltung mit unter 1000 Teilnehmenden ohne überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung: Die Veranstalter sind verpflichtet mit den kantonalen Behörden eine vorgängige Risikoabwägung bezüglich der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen.

Rudolf Leuthold, Leiter Gesundheitsamt Graubünden erklärt: «Bei einem Anlass mit überregionalem Charakter, handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der Leute von ausserhalb von Graubünden anwesend sind.» Im letzten oben aufgezählten Fall, also bei einem Anlass mit weniger als 1000 Teilnehmenden und keiner ausserkantonalen Beteiligung, müsse man separat entscheiden.

Die Regierung hat dafür ein Kontaktformular eingerichtet. Der Veranstalter muss verschiedene Angaben machen. Anschliessend werde abgewägt, ob eine Durchführung des Anlasses möglich sei oder nicht.

Die Liste der Meldungen sei riesig. «Ich habe gar nicht gewusst, dass es so viele Veranstaltungen in Graubünden gibt,» meint Leuthold und fügt hinzu, «Man setze darum aber auch auf die Einsicht der Veranstalter. Wenn bereits klar sei, dass eine Veranstaltung nicht der Verordnung entspreche, sollen die Verantwortlichen direkt selbst absagen.»

Das Coronavirus fordert den Kanton Graubünden. Heute gäbe es aufgrund der Situation längere Arbeitszeiten. Der Tag sei noch lange nicht zu Ende. Man hoffe im Moment, dass die Situation übers Wochenende nicht eskaliere. «Ausschliessen kann man das aber nicht. Es gibt noch offene Resultate.» Je nachdem könne sich die Lage noch verändern, so Leuthold. (paa)

Auf der Webseite www.gr.ch/coronavirus werden laufend aktuelle Informationen bereitgestellt.

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