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Ehemaliger Kassier bringt Lokalhistoriker vor Gericht

Das Regionalgericht Plessur hat einen Bündner Lokalhistoriker der üblen Nachrede schuldig gesprochen.

12.01.20 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Regionalgericht Gericht Chur
OLIVIA AEBLI-ITEM

Vor Gericht stand am Donnerstag ein 73-jähriger Bündner, der als Lokalhistoriker und Autor schon vier Bücher über seinen Heimatort geschrieben hat und seit 1996 auch zweimal jährlich ein Informationsblatt über das kleine Bergdorf herausgibt. In dem Mitteilungsblatt, welches er im April 2018 veröffentlicht hatte, schrieb er unter anderem, weitergehende gründliche Recherchen hätten bestätigt, was er schon in seinem Buch festgehalten habe: Dass sich der Gemeindekassier der 1970er- und 1980er-Jahre Provisionen für den Einzug von Geldern Dritter, die früher in die Gemeindekasse flossen, selber ausbezahlt habe.

Anzeige erstattet

Dies liess der damalige Gemeindekassier, ein entfernter Verwandter des Autors, nicht auf sich sitzen. Er erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Graubünden führte eine Untersuchung durch und erhob Anklage wegen mehrfacher übler Nachrede. Am Donnerstag kam es in Chur vor dem Regionalgericht Plessur zum Prozess. Er sei überzeugt, dass er die Wahrheit geschrieben habe. Dies sei aus öffentlich zugänglichen Dokumenten ersichtlich, erklärte der Beschuldigte. Das Gericht befragte auch einen Zeugen, einen ehemaligen Revisor des damaligen Gemeindeinspektorats. Dieser hielt fest, dass aus der Buchhaltung der Gemeinde keine Unregelmässigkeiten ersichtlich gewesen seien, ansonsten die Behörde eingeschritten wäre.

In der Anklageschrift hielt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Beschuldigte mit seinen Äusserungen den Gemeindekassier der Veruntreuung von Gemeindegeldern sowie der Geldgier bezichtigt habe. Damit habe er den Kassier eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt, welches geeignet sei, dessen Ruf zu schädigen. Die Staatsanwaltschaft beantragte schriftlich einen Schuldspruch und forderte eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 180 Franken, bedingt aufgeschoben auf eine Probezeit von zwei Jahren. Zudem verlangte sie eine Busse von 1400 Franken.

In seinem Schlusswort sagte der Beschuldigte: «Es ging mir immer nur um die Wahrheit, um nichts als die Wahrheit.»

Dieser Antrag wurde vom Anwalt des Zivilklägers gutgeheissen. Er erklärte, dass sein Mandant das Amt des Gemeindekassiers mit grosser Umsicht und absolut korrekt geführt habe. Umso mehr leide er unter den ungerechtfertigten Anschuldigungen. Dem Beschuldigten gehe es darum, den guten Ruf seines Mandanten zu schädigen. Der Anwalt stellte keinen Antrag auf Genugtuung, aber er verlangte vom Gericht, den Beschuldigten zu verpflichten, seinen Mandanten für die Kosten im Zusammenhang mit diesem Verfahren zu entschädigen.

Freispruch gefordert

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Sein Mandant sei der Wahrheit verpflichtet, und alles, was er geschrieben habe, entspreche der Quellenlage, wie er sie vorgefunden habe. Quellentreue sei die berufliche Pflicht eines Historikers. Er habe nur seine Recherche veröffentlicht, und dabei handle es sich um eine Darlegung des Verhaltens eines Behördenmitglieds und nicht um die Verunglimpfung einer Person, so der Anwalt. In seinem Schlusswort sagte der Beschuldigte: «Es ging mir immer nur um die Wahrheit, um nichts als die Wahrheit.»

Das dreiköpfige Gericht und die Gerichtsschreiberin verzichteten für die Urteilsberatung auf die Mittagspause, kurz nach 13 Uhr wurde das Urteil eröffnet. Vom Vorwurf in Bezug auf die Geldgier wurde der Angeklagte freigesprochen. Nicht so von der Anklage wegen übler Nachrede. Das Regionalgericht Plessur sprach eine bedingte Geldstra-fe von 30 Tagessätzen zu je 180 Franken und eine Busse von 1000 Franken aus. Die Forderung des Privatklägers wurde in reduziertem Umfang gutgeheissen. Es sei dem Beschuldigten nicht gelungen, den Wahrheitsbeweis für die Unrechtmässigkeit der Bezüge zu erbringen, begründete der Gerichtsvorsitzende den Schuldspruch.

Wie vom Verteidiger zu erfahren war, wird ein Weiterzug des Urteils an das Kantonsgericht Graubünden geprüft.

 

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