Dachschaden landet vor Gericht
Weil das Flachdach beschädigt war, geriet Wasser in ein Geschäft in der Region. Wer für den Schaden verantwortlich ist, ist unklar. Nun musste das Kreisgericht See-Gaster in Uznach sich mit dem Fall befassen.
Weil das Flachdach beschädigt war, geriet Wasser in ein Geschäft in der Region. Wer für den Schaden verantwortlich ist, ist unklar. Nun musste das Kreisgericht See-Gaster in Uznach sich mit dem Fall befassen.
Markus B.* wohnt mit einem Kollegen in einer Wohnung mit Terrasse in der Region. Direkt angrenzend an diese Terrasse befindet sich ein grosses Flachdach und darunter das Geschäft des Vermieters von B. Als B. an einem Junitag 2018 seinen Briefkasten leerte, staunte er nicht schlecht: «Ich fand darin einen Brief unseres Vermieters, in dem wir aufgefordert wurden, unserer Haftpflichtversicherung einen von uns verursachten Schaden über mehr als 50 000 Franken zu melden», erzählt B. der «Linth-Zeitung».