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Überladen war nur der Anwalts-Lohn

Das Obergericht bestätigt einen Freispruch, kürzt aber das Anwaltshonorar. Ein Lieferwagenfahrer hatte Gartenplatten nur mit einem Netz gesichert. Im Zweifel genüge das.

Südostschweiz
30.10.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse
«Zu hohe Anwaltskosten», urteilte das Obergericht.
«Zu hohe Anwaltskosten», urteilte das Obergericht.
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Ein Gartenbauer hat im April 2017 drei Gartenplatten von je etwa 80 Kilogramm Gewicht ins Nachbardorf transportiert. Sie waren innerhalb der Seitenwände an einen Sandhaufen gelehnt und auf der Lieferwagenbrücke nur mit einem Kunststoffnetz gesichert statt mit Spanngurten.

Der Lieferwagenfahrer wurde von der Staatsanwaltschaft zu einer Busse von 250 Franken verurteilt, weil er die Ladung nicht genügend gesichert habe. Doch das Kantonsgericht sprach ihn im November 2017 frei: Die Platten seien genügend gesichert gewesen. Darauf legte die Staatsanwaltschaft vor Obergericht Berufung ein.

Freispruch bleibt bestehen

Nun hat das Obergericht den Freispruch bestätigt. Ladungen müssen so platziert werden, dass sie niemanden gefährden oder belästigen und nicht herunterfallen können. Und dies nicht nur im normalen Verkehr samt plötzlichem Bremsen. Auch bei leichten Unfällen wie leichteren Kollisionen oder Rutschen, das in einem seitlichen Zusammenstoss mündet, muss die Ladung stabil bleiben. Ob das Netz die Platten gehalten hätte, das habe die Untersuchung nicht geklärt. Es müsse der günstigere Fall angenommen und der Fahrer entlastet werden. Denn es sei nicht zu erwarten gewesen, dass bei einem nur leichten Unfall die Steinplatten aufgestellt und über die Ladewände hinauskatapultiert würden.

Der Fall war allerdings schon einmal vor dem Obergericht und dann vor dem Bundesgericht. Der Fahrer hatte nicht gegen den Freispruch rekurriert, sondern dagegen, dass das Obergericht in einem ersten Urteil seine Anwaltskosten-Entschädigung von 3000 auf 1000 Franken reduzierte. Laut den Bundesrichtern durfte dies das Obergericht nicht, denn die Staatsanwaltschaft hatte diese Forderung zwar gestellt, aber nicht näher begründet.

Dass aber der Anwalt des Lieferwagenfahrers 4026.50 Franken für den Prozess vor Obergericht forderte, ging den Richtern ebenso zu weit. 1600 Franken genügen in ihren Augen, es sei nur der Aufwand zu entschädigen, der «aufgrund der offenkundig geringen Gewichtigkeit angemessen und vertretbar ist». Der Fall sei ein Bagatellfall, und «auch im Berufungsverfahren stand die Verteidigung keinen schwierigen Tat- oder Rechtsfragen gegenüber». (fra)

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