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Das Strafverfahren zum Brand in der Postautogarage wird eingestellt

Der Postautogaragen-Brand Mitte Januar sorgte für einige Schlagzeilen. Es entstand ein Sachschaden von fast 11 Millionen Franken. Die Staatsanwaltschaft Graubünden kommt zum Urteil: Die Brandursache lag in einem Kurzschluss der Kabelleitung eines Postautos. Das Strafverfahren wird nun eingestellt.

Südostschweiz
27.09.19 - 10:52 Uhr
Ereignisse
Über 10 Millionen Franken beträgt der Schaden, aufgeteilt Fahrzeug- und Mobiliarschaden und Immobiliarschaden.
Über 10 Millionen Franken beträgt der Schaden, aufgeteilt Fahrzeug- und Mobiliarschaden und Immobiliarschaden.
MARCO HARTMANN

Am 16. Januar kurz vor 21 Uhr loderten in Chur die Flammen: In der Einstellhalle der PostAuto Schweiz AG in Chur kam es zu einem Brand, welcher zu einem Sachschaden von über 10 Millionen Franken führte. 10'852'053.80 Franken, um genau zu sein.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden eröffnete unmittelbar nach dem Ereignis eine Strafuntersuchung zur Abklärung der Brandursache. In einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft am Freitag wird bestätigt, dass die Brandursache in einem Kurzschlss an einer Kabelleitung im Alternator eines Fahrzeugs lag.

Die Schuld trägt: niemand

Die Ermittlungen zur Brandursache teilten sich in verschiedene Teilbereiche ein. Insbesondere wurden laut der Mitteilung Befragungen beteiligter Personen vorgenommen. Zusätzlich beinhalteten die Ermittlungen die Auswertung massgebender Produktions- und Unterhaltsunterlagen und den Beizug polizeiinterner Brandermittler sowie des Forensischen Instituts Zürich. Wie das Forensische Institut an den Ermittlungen beteiligt war, erklärt Maurus Eckert, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Graubünden, gegenüber Radio Südostschweiz auf Anfrage. «Das Institut ist eine Organisation der Kantons- und Stadtpolizei Zürich. Die Spezialisten des Instituts haben den Vorfall wissenschaftlich ausgewertet und waren auch vor Ort.»

Das Urteil ist klar: Der technische Defekt war laut Staatsanwaltschaft weder von aussen erkennbar noch im Rahmen der normalen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten wahrnehmbar gewesen.  Zudem war die durch diesen Defekt ausgelöste Kettenreaktion mit dem Brand als Folge für die mit und an diesem Fahrzeug arbeitenden Personen nicht vorhersehbar.

Damit konnte weder einem verantwortlichen Fahrzeugführer noch der mit dem Unterhalt des betreffenden Wagens betrauten Firma ein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen das Strafverfahren eingestellt.

Die Einstellung des Verfahrens ist noch nicht rechtskräftig, wie es in der Mitteilung heisst. Was mit diesem Begriff gemeint ist, erklärt Mediensprecher Eckert: «Es läuft noch eine Frist von zehn Tagen. In dieser Zeit kann man Beschwerde an die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts erheben, wenn jemand ein Interesse an einer Aufhebung des Entscheids hat.» Wenn keine Beschwerde eingeht, sei dieses Urteil in zehn Tagen rechtskräftig und es werde niemand im Zusammenhang mit diesem Brandfall strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen. (nua)

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