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Freiwillig in den Knast

Nächstes Jahr nimmt die neue Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez ihren Betrieb auf. Am 19. und 20. Oktober können sich alle Interessierten an den Publikumstagen selbst ein Bild davon machen, wie der Gefängnisalltag in der JVA aussehen wird.

Südostschweiz
19.09.19 - 14:30 Uhr
Ereignisse
Einmal selbst hinter Gittern sein - das können Besucher an den Publikumstagen der JVA Cazis Tignez erleben.
Einmal selbst hinter Gittern sein - das können Besucher an den Publikumstagen der JVA Cazis Tignez erleben.
MATHIAS KUNFERMANN

Wer am Wahlwochenende vom 19. und vor allem 20. Oktober keine Lust auf den ganzen Trubel hat, könnte sich stattdessen für ein paar Stunden aus jeglicher, realer und digitaler, Öffentlichkeit zurückziehen. An diesen beiden Tagen lädt der Kanton Graubünden zu den Publikumstagen in die neue Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez ein, wie er am Donnerstag mitteilt. 

Aber aufgepasst, so ein Gefängnisbesuch, auch wenn er freiwillig erfolgt, und zeitlich beschränkt ist, erfordert gewisse Vorbereitungen und Einschränkungen. So sei es zwingend nötig sich für einen Besuch anzumelden, schreibt der Kanton. Das können Interessierte auf der Webseite www.publikumstage-cazis-tignez.gr.ch bis zum 30. September tun. Dabei muss man sich für ein konkretes Zeitfenster anmelden, für das das Ticket dann gültig ist.

Wer sich auf das Mini-Abenteuer «Freiwillig in den Knast» einlassen will, muss sich auf die entsprechenden Spielregeln einlassen. Und die sind für JVA-Unerfahrene gar nicht mal ohne: 

Mit der Anmeldung bestätigen Sie nachstehende Sicherheitshinweise zu kennen. Sie sind mit einer allfälligen Personenkontrolle einverstanden und wissen, dass ein Zutritt zur JVA verweigert werden kann. 

  • Die Besichtigung ist nur auf einem bezeichneten Rundgang möglich. Der Rundgang dauert ca. 1 Stunde und führt über Treppenhäuser zu verschiedenen Stockwerkebenen.
  • Der Rundgang ist zügig zu absolvieren, damit Stau- bzw. Engesituationen vermieden werden können.
  • Anmeldung erforderlich – sehen Sie dazu Rubrik oben.
  • Ticket und ID für jede Person mitbringen
  • Handyverbot (Handy zu Hause, oder im Auto lassen)
  • Foto oder Filmaufnahmen in der Justizvollzugsanstalt sind nicht erlaubt. Fotoausrüstungen etc. sind nicht zugelassen.
  • Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Waffen ist verboten
  • Taschen / Handtaschen / Rucksäcke o.ä. dürfen nicht mitgebracht werden
  • Personenkontrolle: Stichproben vorbehalten
  • Keine Jugendlichen unter 12 Jahren. Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren nur in Begleitung von Erwachsenen.
  • Keine Haustiere

Die Besucher werden über den Auftrag, den der Justizvollzug erfüllen muss, informiert. Sie sehen, wie das architektonisch umgesetzt wurde und können nachvollziehen, in welchem Umfeld die Gefangenen ihren Vollzugsalltag ab Januar 2020 erleben werden. Bevor die JVA nach einer Testphase im Januar 2020 ihren Betrieb aufnimmt, kann sich die Bevölkerung davon überzeugen, dass der Kanton Graubünden mit diesem Gefängnisneubau einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und zur Verbesserung der Vollzugssituation leistet. (ofi)

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