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Churer Sexualstraftäter schuldig gesprochen

Ein Sexualstraftäter aus Chur ist zu Recht zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt worden. Mit seiner Behauptung, die jugendlichen Opfer hätten ein Komplott gegen ihn geschmiedet, blitzte er vor Bundesgericht ab.

Südostschweiz
10.09.19 - 14:58 Uhr
Ereignisse
SCHWEIZ HAEUSLICHE GEWALT OFFIZIALDELIKT
GESTELLTE AUFNAHME/ARCHIV

Der Mann hatte sich laut Anklage im Ausgang in Chur an junge betrunkene Frauen herangemacht und sie in seiner Wohnung und in einem Fall am Bahnhof Chur sexuell missbraucht. Das jüngste Opfer war zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt. Das Kantonsgericht Graubünden sprach den Mann im November 2018 wegen mehrfacher Schändung, mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und weiterer Delikte schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Der Mann akzeptierte das Urteil nicht. Vor Bundesgericht behauptete er, die Schuldsprüche stützten sich auf widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Aussagen der angeblichen Opfer. Die Personen, welche ihn - zu Unrecht - einer strafbaren sexuellen Handlung bezichtigt hätten, stammten aus demselben Umfeld. Es liege ein Komplott gegen ihn vor. Der Beschuldigte hatte von Anfang an behauptet, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich erfolgt respektive, es sei gar nicht zum Verkehr gekommen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes ab, wie es im Urteil vom 27. August heisst.

Keine Vergewaltigung

Die erste Gerichtsinstanz, das Bezirksgericht Plessur, hatte Ende 2016 den damals 22-jährigen Mann aus Serbien zusätzlich wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von über fünf Jahren (63 Monaten) verurteilt. Zwei Jahre später sprach das Kantonsgericht den Beschuldigten vom Vorwurf der Vergewaltigung frei und reduzierte die Freiheitsstrafe auf 36 Monate. (sda)

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Ich finde das eine Schande das ein Vergewaltiger so harmlos angefasst wird nur erbärmlich tut mir sehr leid für die Opfer und Angehörigen

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