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Krankheit sorgt für mehrere Todesfälle bei Bündner Kaninchen

In Graubünden gibt es an verschiedenen Orten Fälle einer viralen Krankheit, welche Haus- und Wildkaninchen befällt. Unter den Kaninchen ist die Krankheit sehr ansteckend und endet meist tödlich. Für den Menschen besteht keine Gefahr.

Südostschweiz
14.08.19 - 10:01 Uhr
Ereignisse
Kleinviehverband  Kaninchen
Kaninchen werden aktuell von einer meist tödlichen Krankheit bedroht.
OLIVIA ITEM

In Graubünden geht die virale hämorrhagische Krankheit (VHK) um. Das ist eine akute Viruserkrankung, welche Haus- und Wildkaninchen befällt und in der Schweiz als zu überwachende Tierseuche gilt. 

Bereits anfangs Juni 2019 wurden vereinzelte Fälle von VHK bei Hauskaninchen in der Gemeinde Scuol im Unterengadin festgestellt. Tierärzte, Zuchtverbände und Kaninchenhalter der Region wurden deshalb zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen, worauf sich die Lage beruhigte. In den letzten Tagen wurden neue Fälle aus dem Puschlav gemeldet. Mehrere Tiere aus verschiedenen Haltungen sind bereits eingegangen. Aktuell wird dort versucht, die Krankheit mittels einer Impfung einzudämmen. (kup)

Wichtige Informationen zur Krankheit
So erkennt man die Krankheit 
Krankheitsanzeichen können sein: Teilnahmslosigkeit, Fieber, Atemnot, Koordinationsstörungen und Zittern. Kurz vor dem Tod treten Krämpfe und Blutungen aus der Nase auf. Das Virus selbst kann nur am toten Kaninchen nachgewiesen werden und wird durch direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen (zum Beispiel bei Ausstellungen). Allerdings kann es auch indirekt durch virushaltige Sekrete, Kot oder Harn verbreitet werden. VHK darf nicht mit der Hasenpest verwechselt werden. 

So schützt man eine Kaninchenhaltung 
Sollten solche Anzeichen bei eigenen Kaninchen festgestellt werden, sollten sich die Tierhalterinnen oder Tierhalter umgehend an ihren Tierarzt wenden. Das Virus selbst kann nur am toten Kaninchen nachgewiesen werden. Deshalb ist es wichtig, auch bereits verstorbene Tiere dem Tierarzt für eine Sektion zu übergeben. Eine gründliche Reinigung und Desinfektion nach einem Seuchenfall sind deshalb unerlässlich. 

Weitere Massnahmen 
Gegen die VKH kann geimpft werden. Ein entsprechender Impfstoff ist in der Schweiz zugelassen und wird als Notfallmassnahme in verseuchten Gebieten eingesetzt. Die Impfung ist aber auch zur Vorbeugung in Beständen mit Ausstellungstieren empfohlen. Für Ausstellungen im Kanton Graubünden gilt ab sofort eine Impfpflicht. 

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