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1.-August-Feuerwerk wird nicht verboten

Der Kanton Glarus belässt die Einstufung der Waldbrandgefahr bei «erheblich». Damit ist es am Nationalfeiertag erlaubt, Feuerwerk zu zünden. Trotzdem bitten die Behörden, darauf zu verzichten.

Ueli
Weber
30.07.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Die Waldbrandgefahr bleibt auch am 1. August in Glarus erheblich. Damit ist das Abfeuern von Feuerwerken grundsätzlich erlaubt.
Die Waldbrandgefahr bleibt auch am 1. August in Glarus erheblich. Damit ist das Abfeuern von Feuerwerken grundsätzlich erlaubt.
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Der Entscheid ist gefallen: Am 1. August dürfen im Glarnerland die Raketen steigen und die Höhenfeuer brennen. Wie der Kanton Glarus gestern mitteilte, wird die Waldbrandgefahr nicht weiter erhöht. «Die Niederschläge vom Wochenende waren im Kanton Glarus unterschiedlich ergiebig. Sie haben die Waldbrandgefahr aber nicht weiter ansteigen lassen», begründet der Kanton den Entscheid.

Die Abteilung Wald und Naturgefahren schätzt die Waldbrandgefahr seit letzter Woche als «erheblich» ein. Das ist die dritthöchste von fünf Gefahrenstufen. Für den Nationalfeiertag bedeutet das: Feuerwerk zu zünden ist erlaubt, aber nicht erwünscht. Der Kanton bittet die Bevölkerung darum, am 1. August freiwillig auf Feuerwerk zu verzichten: «Dies hält das Waldbrandrisiko klein und schont Mensch, Natur und Klima.»

Knapp an Feuerverbot vorbei

Wäre der Regen am Wochenende ausgeblieben, hätten die Behörden ihre Einstufung der Waldbrandgefahr wohl erhöht. «Es ging deutlich in diese Richtung», sagt Maurus Frei, Fachstellenleiter Wald beim Kanton Glarus. Die Gefahrenstufe «gross» hätte ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bedeutet. Auch das Feuerwerk am 1. August wäre infrage gestellt worden. «Wir hätten zusammen mit der Glarnersach ein Feuerwerksverbot prüfen müssen», erklärt Frei.

Vor einem Jahr wurde das Feuerwerk im Glarnerland verboten. Die Waldbrandgefahr war während des trockenen Sommers 2018 als «gross» eingestuft. Auch im August 2015 herrschte im Glarnerland ein teilweises Feuerverbot. Das Feuern im Wald ist im Kanton Glarus prinzipiell nur in offiziellen, befestigten Feuerstellen erlaubt. In den nächsten Tagen wird wechselhaftes Sommerwetter mit einzelnen Gewittern und Niederschlägen erwartet. Die Abteilung Wald und Naturgefahren kündigt an, die Lage Anfang August neu zu beurteilen.

Ueli Weber ist stellvertretender Redaktionsleiter der «Glarner Nachrichten». Er hat die Diplomausbildung Journalismus am MAZ absolviert und berichtet seit über zehn Jahren über das Glarnerland. Mehr Infos

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Das ist der richtige Entscheid! Nur weil sich ein paar daran stören und dann ihre Hunde oder die Umwelt vorschieben, braucht es kein Verbot. Grundsätzlich bin ich für leben und leben lassen, aber wenn die Kritiker hier mit diesen Pseudoargumenten kommen, dann störe ich mich auch ab Hunden und verstehe nicht, dass man Tiere an Leinen quält (gehört verboten). Und das mit der Umwelt und sauberen Luft ist doch vorgeschoben, selbst nimmt man für jede Kurzstrecke das Auto. Leben und leben lassen oder verbieten und verbieten lassen. So einfach ist das.

Schad, dass es nüd verbotä wordä isch - idr hütigä Zyt körti äs generells Verbot i dr ganzä Schwiz zum Abrännä henä, inklusivi Seenachtsfescht etc.

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