Vorläufiger Freispruch dank sprödem Bolzen im Gerüst
Nach dem Sturz eines Arbeiters von einem Dach hat sich der Chef einer Glarner Gerüstbaufirma vor Kantonsgericht verantworten müssen. Er wurde freigesprochen. Der Fall kommt nun vor Obergericht.
Nach dem Sturz eines Arbeiters von einem Dach hat sich der Chef einer Glarner Gerüstbaufirma vor Kantonsgericht verantworten müssen. Er wurde freigesprochen. Der Fall kommt nun vor Obergericht.
16.07.19 - 04:30 Uhr
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