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Staatsanwalt fordert mindestens fünf Jahre für Todesfahrer

Im Januar 2017 schiesst ein Autofahrer mit massiv übersetzter Geschwindigkeit und unter Drogeneinfluss zwischen Felsberg und Domat/Ems eine Rollerfahrerin ab, die noch am Unfallort stirbt. Dafür muss er sich nun vor dem Regionalgericht Imboden verantworten.

Südostschweiz
02.04.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse

Tödlicher Unfall bei Domat/Ems – So titelte suedostschweiz.ch am 18. Januar 2017. Jetzt, mehr als zwei Jahre nach dem Unfall, steht der heute 41-jährige Verantwortliche vor dem Regionalgericht Imboden in Domat/Ems. «Tötung mit Eventualvorsatz» lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren fordert.

Es war gegen 6 Uhr an jenem Mittwochmorgen als der Unfallfahrer mit seinem Auto von Felsberg her kommend auf der Kantonsstrasse zum Überholen von zwei Autos vor ihm ansetzte. Auf der 80er-Strecke beschleunigte er laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft auf 115 Stundenkilometer und dies bei Dunkelheit und einer Sicht von maximal 50 Metern. Als ihm eine Rollerfahrerin mit eingeschaltetem Licht entgegen kam, hätte er über zehn Sekunden Zeit für eine Reaktion gehabt, er setzte sein Überholmanöver mit übersetzter Geschwindigkeit dennoch fort.

Sekunden später kommt es zur Kollision, die junge Frau auf dem Roller wird durch die Luft geschleudert und rutscht über den Asphalt - 43 Meter vom Unfallort bleibt sie liegen und stirbt auf der Unfallstelle. «Der Beschuldigte überholte waghalsig und skupellos, kollidierte mit dem Opfer und tötete sie aus grober Rücksichtlosigkeit», steht in der Anklageschrift. Der Fahrer stand während seiner Fahrt ausserdem unter dem Einfluss von Marihuana und wurde als fahrunfähig eingestuft. 

Das Regionalgericht Imboden muss nun über die drei Anklagepunkte entscheiden und das Strafmass für den Beschuldigten festlegen. Besonders brutal: Der Mann hatte vor diesem fatalen Unfall bereits viermal den Führerausweis abgeben müssen und war in mehrere Unfälle, mit Verletzten und einem Todesopfer, verwickelt, wie 20min.ch berichtet hat. (ofi)

Die Anklagepunkte im Detail:

  • Eventualvorsätzliche Tötung gemäss Art. 111 StGB zum Nachteil von L.C. und -
  • Aualifiziert grobe Verletzung von Verkehrsregeln gemäss Art. 32 Abs. 1 und 2 SVG sowie Art. 35 Abs. 2 und 3 SVG i.V.m. Art. 90 Abs. 3 SVG und -
  • Fahren in fahrunfähigem Zustand gemäss Art. 31 Abs.2 SVG und Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a VRV i.V.m. Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG
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