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Der Prozess des Todesfahrers ist bereits zu Ende

Unter Drogeneinfluss und mit viel zu hoher Geschwindigkeit kollidiert im Januar vor zwei Jahren ein Autofahrer mit einer Rollerfahrerin. Die Frau stirbt noch am Unfallort. Der Gerichtsprozess gegen den Autofahrer hat am Dienstagmorgen begonnen und ist mittlerweile bereits zu Ende gegangen.

Südostschweiz
02.04.19 - 13:21 Uhr
Ereignisse

Der heute 41-jährige Autofahrer, der 2017 zwischen Felsberg und Domat/Ems mit einer Rollerfahrerin kollidiert war, musste sich heute vor Gericht verantworten. Der Autofahrer war damals unter Einfluss von Marihuana und mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, als er zwei Autos überholen wollte und dabei in die entgegenkommende Rollerfahrerin fuhr. Der Unfall war so heftig, dass die Frau noch am Unfallort starb.

Die Familie des Unfallopfers war heute Dienstag beim Prozess in Domat/Ems anwesend. Insgesamt rund 20 Angehörige und Bekannte standen bereits vor 9 Uhr vor dem Regionalgericht Imboden. Im Gerichtssaal sei die Stimmung anschliessend sehr gedrückt gewesen, berichtet Theo Gstöhl, der für die «Südostschweiz» vor Ort war.

Staatsanwalt fordert sechs Jahre Freiheitsentzug

Während man im Vorfeld davon ausging, dass der Prozess den ganzen Tag andauern würde, ging er bereits gegen Mittag zu Ende. Der Gerichtsentscheid wird am Mittwoch gegen 17 Uhr kommuniziert. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, eine zusätzliche bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 90 Franken und eine Busse in der Höhe von 300 Franken für den Cannabiskonsum, erklärt Gstöhl.

Der Verteidiger plädierte wiederum auf 16 Monate bedingt. Es handle sich nämlich nicht um eine eventualvorsätzliche Tötung, sondern eine fahrlässige Tötung, begründet er. Sein Mandant habe den Tod der Frau nicht in Kauf genommen. Er habe zwar die Scheinwerfer eines Autos gesehen, das in grosser Entfernung auf ihn zukam, aber das Licht der Rollerfahrerin erst kurz vor dem Zusammenstoss. Deshalb habe er noch überholt.

Der Anwalt der Familie hat weder Schadenersatz noch eine Genugtuungsforderung gestellt. Dies wurde mit der Versicherung des Angeklagten bereits erledigt. Wenn man den Angeklagten jedoch nur mit einer bedingten Freiheitsstrafe, wie es der Verteidiger möchte, bestrafe, wäre das ein Schlag ins Gesicht der Familie, so deren Anwalt.

Angeklagter will nie mehr Autofahren

«Der Angeklagte sagte, dass es ihm schrecklich Leid tue und er den Unfall ungeschehen machen wolle. Seine Gedanken seien bei der Familie des Opfers», so Gstöhl. Laut psychiatrischem Gutachten fällt es dem Mann jedoch schwer, sich als Alleinschuldiger zu sehen.

Weiter sagte der Angeklagte, dass er sich nie mehr hinter das Steuer eines Autos setzen wolle und seit dem Unfall aufgehört habe, Cannabis zu rauchen. (rac)

Bevor der Prozess los ging, sprach RSO-Reporter Chris Strauch mit der Schwester des Opfers. Das emotionale Interview könnt Ihr hier nachhören:

 

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