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Die Uhren wurden in der Nacht um eine Stunde vorgestellt

In der Schweiz gilt wieder die Sommerzeit. Um Punkt 2.00 Uhr wurden die Uhren in der Nacht auf Sonntag um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt.

Agentur
sda
31.03.19 - 03:17 Uhr
Ereignisse
Sommerzeit: In der Nacht auf Sonntag wurden die Uhren um 2.00 Uhr um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. (Symbolbild)
Sommerzeit: In der Nacht auf Sonntag wurden die Uhren um 2.00 Uhr um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. (Symbolbild)
KEYSTONE/APA/APA/HELMUT FOHRINGER

Damit werden die Nächte nunmehr erneut eine Stunde kürzer und an den Abenden bleibt es folglich länger hell. Die Sommerzeit dauert in diesem Jahr bis zum 27. Oktober.

Mit der Zeitverschiebung soll eine Stunde mehr an Tageslicht gewonnen und somit Energie gespart werden. Während die Zeitumstellung für einige Personen einfach einen Dreh an der Uhr bedeutet, beklagen andere negative Folgen für die Gesundheit und das Tierwohl.

Wirtschaftliche Gründe

Seit 1996 stellen die Menschen in allen EU-Ländern einheitlich die Uhren am jeweils letzten Sonntag im März eine Stunde vor und am letzten Oktober-Sonntag wieder eine Stunde zurück.

Bundesrat und Parlament hatten sich bei der Einführung der mitteleuropäischen Zeit Ende des 19. Jahrhunderts und bei der Einführung der Zeitumstellung 1980 vor allem aus wirtschaftlichen Gründen für eine Zeitregelung entschieden, die mit derjenigen der Nachbarstaaten übereinstimmt.

Wunsch der Bevölkerung

Nun hat das EU-Parlament diese Woche für eine Abschaffung der Zeitumstellung im Jahr 2021 plädiert. In einer EU-Umfrage zur Sommerzeit hatten sich mehr als 80 Prozent dafür ausgesprochen, die Zeitumstellung abzuschaffen. Für die tatsächliche Abschaffung müsste allerdings noch ein Kompromiss unter den Mitgliedstaaten erzielt werden.

Die EU-Staaten sollen der EU-Kommission mitteilen, welche Zeit sie dauerhaft beibehalten wollen - die Normal- oder die Sommerzeit.

Das Eidgenössische Institut für Meteorologie (Metas) hatte diese Woche zudem mitgeteilt, die Schweiz verfolge die Entwicklung in den Nachbarländern und werde sorgfältig prüfen, ob eine allfällige Anpassung der Zeitregelung sinnvoll und im Interesse der Schweiz ist.

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