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Obergericht wird Sextäter-Urteil prüfen

Das Kantonsgericht hat einen «Heiler» als Sextäter verurteilt. Nun ist klar: Neben dem Mann aus Glarus Nord fechten das Urteil auch die drei Opfer und die Staatsanwältin an.

Fridolin
Rast
27.03.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Das Obergericht wird sich das Urteil des Kantonsgerichts nochmals anschauen.
Das Obergericht wird sich das Urteil des Kantonsgerichts nochmals anschauen.
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Der Verurteilte würde das Urteil nicht akzeptieren, das machte sein Verteidiger schon klar, als es im Mai 2018 noch ohne Begründung bekannt gemacht wurde. Das Kantonsgericht hat den sogenannten Heiler für den Missbrauch von drei Frauen verurteilt, die ihn zwischen 2012 und 2015 angezeigt haben. Eine war zur Tatzeit minderjährig, eine sogar noch ein Kind.

Das Gericht sprach den heute 63-jährigen Mann aus Glarus Nord in erster Instanz schuldig der sexuellen Handlungen mit Kindern, der sexuellen Nötigung und der einfachen Körperverletzung, alles mehrfach begangen. Als Strafe wurden 28 Monate Gefängnis ausgesprochen, allerdings 20 davon bedingt, sodass er nur acht Monate absitzen müsste. Dazu kommen ein Berufsverbot von fünf Jahren gegenüber Frauen und zehn Jahren gegenüber Kindern und Genugtuungen von 7000 bis 10 000 Franken. Weiter haftet der Verurteilte für den Schaden, deren Ersatz müssen die Opfer aber auf dem Zivilweg einfordern.

Staatsanwältin fordert volle Strafe

Der Verteidiger verlangt nun einen vollständigen Freispruch des erstinstanzlich Verurteilten, wie aus den der «Südostschweiz» vorliegenden Akten hervorgeht. Auch eines der Opfer hat eine eigenständige Berufung eingelegt, die Staatsanwältin und die beiden anderen eine sogenannte Anschlussberufung. Sie wird hinfällig, wenn der Verurteilte nachträglich das Urteil akzeptiert.

Die Staatsanwältin verlangt, dass die ganze Haftstrafe von 28 Monaten unbedingt ausgesprochen wird, die Opfer klagen höhere Genugtuungen ein, das Kantonsgericht hatte diese gegenüber den Anträgen reduziert.

Es gilt bis zum letztinstanzlichen Urteil die Unschuldsvermutung. Das Kantonsgericht zeichnet in einer Gesamtwürdigung nach, wie der Mann zugegebenermassen schon vor über 20 Jahren Therapie und Sex nicht klar auseinanderhielt – und deswegen vom Verband für natürliches Heilen ausgeschlossen wurde. Seither habe er mit verschiedenen Mitteln sein Vorgehen perfektioniert. Nachdem die Mutter eines Opfers nach einer «Behandlungen» beherzt eingriff und die Polizei alarmierte, stützte sich das Kantonsgericht auch auf DNA-Spuren.

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