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Lawinenunglück am Vilan: Keine Anklage gegen den Tourenführer

Der Tourenleiter des schwersten Lawinenunglücks im Winter 2014/15 im Prättigau mit fünf Todesopfern wird nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Graubünden stellte das Strafverfahren zum zweiten Mal und definitiv ein.

Agentur
sda
29.01.19 - 14:07 Uhr
Ereignisse
Der Tourenleiter beim schwersten Lawinenunglück im Winter 2014/15 am Piz Vilan im Prättigau GR wird nicht angeklagt (Themenbild).
Der Tourenleiter beim schwersten Lawinenunglück im Winter 2014/15 am Piz Vilan im Prättigau GR wird nicht angeklagt (Themenbild).
KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die Staatsanwaltschaft in Chur bestätigte am Dienstag die Einstellung des Strafverfahrens auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Es hätten sich keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten durch den Tourenleiter oder durch andere Personen ergeben, hiess es. Die entsprechende Einstellungsverfügung sei rechtskräftig.

Im Brennpunkt des Verfahrens stand der damalige ehrenamtliche Tourenleiter des Schweizer Alpenclubs der Aargauer Sektion Lägern. Das eingestellte Strafverfahren ist das zweite, das geführt wurde.

Zweite Untersuchung nach Beschwerden

Ein erstes Verfahren war im Juni 2017 von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Wieder aufgerollt wurde der Fall, weil das Kantonsgericht Graubünden zwei Beschwerden gegen die Einstellung gutgeheissen hatte.

Das schwerste Lawinenunglück des Winters 2014/15 hatte sich am 31. Januar 2015 im vorderen Prättigau ereignet. Die neunköpfige Skitourengruppe aus dem Kanton Aargau war am Piz Vilan (2376 M. ü. M) in eine Lawine geraten. Drei Männer konnten nur noch tot geborgen werden. Zwei schwerverletzte Frauen starben später im Spital.

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Offener Brief an die Hinterbliebenen der Lawinenopfer am Vilan 2015

Was nützen Ihnen diese Strafverfahren gegen den Tourenleiter? Sie machen die fünf Verstorbenen auch nicht mehr lebendig. Sie haben aber das Potenzial, weitere Menschen zu zerstören die noch leben. Wollen Sie das wirklich?
Es wird niemand gezwungen, sich einem ehrenamtlichen Tourenleiter anzuschliessen. Da handelt jede Person in Eigenverantwortung. Man kann sich fragen, warum denn genau an diesem Tag die Verunfallten in der Lawine umgekommen sind und warum andere noch leben. Die Antwort auf die „Warum-Frage“ ist: Es gibt keine Antwort! Letztlich bleibt Ihnen nur das Annehmen dieser Tragödie und ich weiss aus eigener Erfahrung, dass dies wirklich nicht einfach ist. Meine Frau ist am 19.05.2012 auf einer Skitour am Scalettahorn tödlich verunfallt und es war schon genug schwer für ihre zwei Freundinnen, das mit zu erleben. Seien Sie dankbar, dass SIE noch leben dürfen und versuchen Sie dieses unverständliche Ereignis anzunehmen und sich nicht mehr dagegen aufzulehnen, denn das beeinträchtigt Ihre eigene Lebensenergie massiv. Niemand und auch kein Richter kann das für Sie machen; das können nur SIE SELBST. Wie sagt Louise Hay in einem ihrer Bücher: Schuldzuweisung ist die sicherste Art, ein Problem zu behalten.

Pius Wihler aus Zizers

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