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Wieso die Ermittler von Brandstiftung ausgehen

Auch zwei Tage nach dem Brand am Foralweg 19 in Chur herrscht Fassungslosigkeit über das Geschehene. Inzwischen hat die Bündner Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet und die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Erste Bewohner konnten in die angrenzenden Häuser zurückkehren.

Südostschweiz
15.01.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse

Sonntagnacht brannte es am Foralweg 19 in Chur. Verantwortlich für den Brand soll ein 33-Jähriger sein, der nach aktuellem Ermittlungsstand sich und seine zwei Kinder tötete. Inzwischen ist gemäss Franco Passini, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Graubünden ein Verfahren eingeleitet worden. In einem nächsten Schritt würden nun rechtsmedizinische Abklärungen gemacht.

Markus Walser, Mediensprecher der Kantonspolizei Graubünden, erklärte auf Anfrage von Radio Südostschweiz, wieso die Brandermittler aktuell von Brandstiftung ausgehen: «Wenn ein Brandermittler am Ort des Brandes eintrifft, schaut er sich alles an und kann dann aufgrund seiner Erkenntnisse einschätzen, wie der Brand entstanden sein könnte und er wird häufig auch darauf aufmerksam, wenn irgendwo Brandbeschleuniger verwendet wurde.» Weitere Angaben könne er aber aus ermittlungstaktischen Gründen keine machen. Auch die Brandermittler wollen keine detailierten Aussagen zu den laufenden Ermittlungen machen.

Die Bewohner des Foralwegs 17 und 21, die beim Brand evakuiert werden mussten, konnten inzwischen in ihre Wohnungen zurückkehren. Weiter anderswo unterkommen müssen hingegen die Bewohner des Foralwegs 19. Ein Grossteil habe aber gemäss Walser selbständig eine vorübergehende Bleibe gefunden. Nur wenige wurden bei der Suche nach einer Unterkunft von der Vewaltung unterstützt.

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Ich, Mieter Foralweg 21, könnte einiges schreiben, möchte mich auf wenige Punkte beschränken:
1) Zitat SO 14.1.2019: "Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen vorläufig anderswo unterkommen. «Für die Unterbringung in einem solchen Fall kommt normalerweise die Hausratsversicherung des jeweiligen Mieters auf», sagt Markus Feltscher, Direktor der Gebäudeversicherung Graubünden. «Nur wer keine entsprechende Versicherung hat, muss für allfällige Kosten während dieser Zeit selber aufkommen.»"
Bitte könnte die SO (mich bzw. Leser) aufklären, warum für Notlogis für Evakuierte deren Hausratversicherung (ich habe keine) zuständig sei? Ich finde: Der Vermieter ist verantwortlich, dass ich mangelfrei in der Mietsache wohnen darf (dafür bekommt er den Mietzins etc.), wenn das nicht möglich ist durch "höhere Gewalt", ist das quasi ein Mangel an der Mietsache, für den die Versicherung des Vermieters zuständig sein müsste, jedenfalls nicht der Mieter (seine Hausratversicherung erst recht nicht, es geht um meine Wenigkeit/Person, nicht um meinen Hausrat, unter der Annahme, dass versicherungstechnisch ich nicht als Hausrat gelte).
Zumal die SO 15.1. über Bewohner des Foralwegs schreibt "Viele hatten noch ihr Pyjama an, einige trugen nicht einmal Socken", verstehe ich nicht, warum die Schwächeren zu allem anderen hin auch noch die Kosten selbst tragen sollen müssen für Ersatzwohnen.
2) Worüber ich bereits letzte Woche um Aufklärung in der SO bitten wollte anlässlich Grippewelle und allgemein: Wo in Chur Einwohner (niederschwellig) nachfragen können für Hilfeleistungen wie z.B. Einkaufengehen, wenn sie Grippe haben oder anderweitig krank sind, angesichts der vielen Single-Haushalte, Alter und Einsamer (und der offiziellen Ambition von Kanton und Stadt Chur "Möglichst lange daheim statt ins Heim" eine Frage, die ich auch schon von anderen Betroffenen hörte.
3) Überhaupt würde ich mir essenziell eine Anlaufstelle wünschen, denn dass man mir im "sozialen" Chur (wie es in den Medien dargestellt wird) nirgends hilft für eine Patientin, die gemäss Arztattest Wohnen ohne dauernden Abruptlärm benötigt (unnötiger Nachbarschaftsdauerlärm, gemäss mehrerer Rechtsquellen verboten, aber in der Praxis offenbar schwer durchsetzbar bisher), macht auch mich krank auf Dauer, und es dauert nun schon Jahre.
Beobachter 9.10.2000: "An einer schweren Herzkrankheit leidet der Rentner Hans G. Das Fenster seines Schlafzimmers öffnet sich gegen den Parkplatz eines Restaurants. Immer wieder reissen ihn Gespräche, Gelächter oder knallende Autotüren aus dem Schlaf. Für die Ärzte ist klar: Ausgelöst wurde die Krankheit durch die «lärmbedingten dauernden Schlafstörungen»."
Unnötiges Leid man-made als Dauerzustand (vgl. Wassertropfentod der Alten Chinesen).
Siehe meine Kommentare:
https://www.suedostschweiz.ch/ereignisse/2019-01-14/die-frage-nach-dem-…
https://wohnengesundheit.webnode.com/
https://wohnenmusthave.webnode.com/

Herr Reuss, im Gegensatz zu Ihnen ganz kurz:
1) ist so, jedenfalls je nach Versicherungsvertrag. Da Sie keinen haben, kann es Ihnen eigentlich aber egal sein. Ihrem Vermieter wird das letztlich aber genau so egal sein, wie wenn Sie keine Privathaftpflicht haben. Ihn trifft genau so wenig Verschulden wie Sie, dass Ihre Wohnung aktuell nicht bewohnbar ist.
2) hat überhaupt gar nichts mit dem Artikel zu tun, daher kann ich getrost auch hier wieder einmal feststellen: Wirres Zeug.
) dito, scheint ja aber sowieso eines Ihrer Lieblingsthemen zu sein.

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