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Junge Frau beschuldigt Cousin des jahrelangen Missbrauchs

Das Gericht muss entscheiden, ob ein Mann seine minderjährige Cousine während Jahren sexuell missbraucht und mehrfach vergewaltigt hat. Oder ob ihre Familie aus Geldgier und Neid ein Komplott gegen ihn schmiedete.

10.01.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Was ist passiert? Eine heute 17-Jährige beschuldigt ihren Cousin, sie während Jahren sexuell missbraucht zu haben – er streitet alles ab, Beweise gibt es nicht.
Was ist passiert? Eine heute 17-Jährige beschuldigt ihren Cousin, sie während Jahren sexuell missbraucht zu haben – er streitet alles ab, Beweise gibt es nicht.
SYMBOLBILD KEYSTONE

Das fünfköpfige Richtergremium des Kreisgerichts See-Gaster, welches gestern den ganzen Tag den Ausführungen der Parteien lauschte, steht vor einer schwierigen Frage. Denn die Ansichten der in der Region wohnenden Klägerin, einer heute 17-jährigen Frau, und des Beschuldigten, ihres 33-jährigen Cousins, könnten unterschiedlicher kaum sein.

Die Familie ist muslimischen Glaubens und stammt ursprünglich nicht aus der Schweiz. Die Klägerin wurde hier geboren, verbrachte aber die ersten sieben bis acht Jahre ihres Lebens in ihrem Heimatland. Als sie zehn war, kam auch ihr Cousin in die Schweiz und lebte teilweise im Haus ihrer Familie. Das Verhältnis sei allgemein sehr gut gewesen, die Familie habe den Cousin wie ihren eigenen Sohn akzeptiert.

«Er drohte, meine Eltern umzubringen, wenn ich jemandem von den Übergriffen erzähle.»
Privatklägerin

Schon wenige Monate nach seiner Ankunft begannen laut der Klägerin aber die sexuellen Übergriffe: Zwei bis drei Mal pro Woche soll er sich nachts oder wenn die Eltern des damals zehnjährigen Mädchens ausser Haus waren, in ihr Zimmer geschlichen und zu ihr ins Bett gelegt haben. Er habe sie dann – teils bekleidet, teils nackt – am ganzen Körper und auch an intimen Stellen berührt. Dabei sei er immer weiter gegangen, habe auch masturbiert und das Mädchen hie und da dazu aufgefordert, seinen Penis in den Mund zu nehmen, was sie aber nie gemacht habe.

Aus Angst jahrelang geschwiegen?

Ab 2013 sei es noch schlimmer geworden. Laut der Klägerin hat ihr Cousin sie in den folgenden zwei Jahren vier oder fünf Mal unter Anwendung von Gewalt und Drohungen vergewaltigt, indem er sie auf dem Bett festhielt und bis zum Samenerguss penetrierte. Weil ausserehelicher Sex – auch gegen den eigenen Willen – im Herkunftsland als grosse Schande für die ganze Familie gilt und zur Ächtung in der Gesellschaft führen kann, habe die Klägerin die Taten jahrelang verschwiegen. Ein weiterer Grund dafür war laut ihr, dass ihr Cousin ihr bereits beim ersten Übergriff gedroht hat, ihre Eltern umzubringen.

Geht man davon aus, dass die Angaben der Klägerin stimmen, so erlitt sie gegen 900 sexuelle Übergriffe. Von der Familie oder den Nachbarn habe während all der Jahre niemand bemerkt, was vor sich ging. Bis zu einem Tag im Juni 2017.

Damals kam der ältere Bruder der Klägerin gegen 23 Uhr nach Hause und ging ins Zimmer, das er sich mit dem Beschuldigten teilte. Laut Anklageschrift hat er diesen erwischt, wie er versuchte, seine Cousine gegen ihren Willen zu küssen. Ihr Bruder habe noch am selben Abend mit der Mutter gesprochen, woraufhin diese den Beschuldigten des Hauses verwies.

Die Familie hatte daraufhin keinen Kontakt mehr mit dem Cousin. Dieser arbeitete allerdings nach wie vor im selben Betrieb wie der Vater. Im Mai 2018 kam es laut der Anklageschrift in den frühen Morgenstunden bei der Arbeit zu folgender Szene: Der Beschuldigte habe dem Vater gesagt, er sei von der Familie blossgestellt worden und wolle sich dafür nun rächen. Er werde intime Bilder und Videos von der minderjährigen Tochter veröffentlichen.

Der Vater – laut Klägerin weiss er bis heute nicht genau, was vorgefallen ist – ging davon aus, dass es sich um Aufnahmen von seiner Tochter unter der Dusche oder Ähnliches handeln könnte. Er rief seine Tochter an, woraufhin diese noch am selben Tag zur Polizei ging und Anzeige erstattete.

Angeklagter sieht sich als Opfer

So weit die Sicht der Klägerin. Ihr Cousin sieht die Sache gänzlich anders: Laut seinen Aussagen hat er sein Heimatland auf Drängen der in der Schweiz wohnhaften Familie verlassen. «Ohne sie wäre ich nie hierhergekommen», liess er über einen Dolmetscher ausrichten. Das Verhältnis mit der Familie hier sei ausgezeichnet gewesen, er habe insbesondere die Kinder sehr gemocht. Sexuelle Übergriffe oder Ähnliches stritt er kategorisch ab. Zur einzigen Szene, in die jemand anderes involviert war – nämlich der Bruder, der ins Zimmer platzte –, sagte er: «Ich hatte Rückenprobleme, und meine Cousine hat mich massiert. Ich lag auf dem Bett, und sie sass auf dem Bettrand.» Dass die Szene etwas Sexuelles an sich gehabt habe, bestritt er.

«Der Vater wollte mehr Geld und war neidisch auf mich, deshalb will er mir das antun.»
Beschuldigter

Für ihn ist klar: Die Familie habe sich auf Geheiss des Vaters gegen ihn verschworen, und dies aus zwei Gründen: «Ich habe sämtliche Schulden von der Reise in die Schweiz, nämlich 31 500 Franken, zurückbezahlt.» Der Vater habe daraufhin aber mehr Geld verlangt. Als er nicht bereit gewesen sei, dieses ohne Beweise für die höheren Kosten zu bezahlen, habe er die Gunst der Familie verloren. «Ausserdem war der Vater neidisch auf mich, weil ich den Führerschein gemacht und ein Auto sowie ein Motorrad erworben habe.» So sei er im Geschäft zum Fahrer aufgestiegen, was der Vater in all den Jahren nie geschafft habe. «Er wollte Geld und war neidisch, das ist alles», zeigte er sich überzeugt.

Die Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre Gefängnis und einen Landesverweis von zehn Jahren. Der Anwalt der Klägerin darüber hinaus eine Genugtuung von mindestens 50 000 Franken. Der Verteidiger indes plädierte auf Freispruch und eine Genugtuung von 400 Franken für jeden Tag, den sein Mandant im Gefängnis sass. Das Urteil folgt schriftlich, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

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