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Quietschende Züge am Bahnhof Davos Platz sind zumutbar

Am Bahnhof Davos Platz müssen keine Massnahmen gegen zu laut quietschende Züge ergriffen werden. Zu diesem Urteil ist das Bundesgericht gekommen. Eine Erbengemeinschaft hatte gegen die RhB geklagt und ist nun letztinstanzlich gescheitert.

Agentur
sda
28.11.18 - 12:12 Uhr
Ereignisse
Bahnhof Davos Platz Umbau
Am Bahnhof Davos Platz müssen keine baulichen Massnahmen gegen zu laute Züge ergriffen werden.
YANIK BUERKLI/ARCHIV

Die Rhätische Bahn muss am Bahnhof Davos Platz keine Massnahmen treffen, um die Quietschgeräusche von Zügen zu vermindern. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat die Beschwerde einer Erbengemeinschaft abgewiesen, der zwei Liegenschaften in der Nähe gehören.

Das Bundesgericht bestätigt mit dem am Mittwoch publizierten Urteil den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom März. Die Erbengemeinschaft hatte im Zusammenhang mit dem Ausbau des Bahnhofs beantragt, die Lärmemissionen durch weitere Vorkehrungen zu begrenzen.

Dies ist nicht notwendig, schliesst das Bundesgericht. Die Immissionsgrenzwerte und die tieferen Planungswerte seien vor Ort eingehalten. Zusätzliche Massnahmen zum Lärmschutz kommen gemäss dem höchsten Schweizer Gericht nur in Frage, wenn durch relativ geringen Aufwand ein wesentliche Verminderung der Emissionen bewirkt werde. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Als mögliche Lösung komme lediglich eine Schienenschmieranlage in Frage, die wirtschaftlich aber nicht tragbar sei.

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SO (28.11.2018) schreibt:
"Zusätzliche Massnahmen zum Lärmschutz kommen gemäss dem höchsten Schweizer Gericht nur in Frage, wenn durch relativ geringen Aufwand eine wesentliche Verminderung der Emissionen bewirkt werde."
Ich schreibe:
Ein Paradebeispiel für minimsten Aufwand bei grösster Lärmleidverhinderung sind das brachiale Knallen von WC-Deckeln und Türen around-the-clock in Mehrparteienhäusern, insbesondere wenn die Opfer Chronischkranke sind!
1) Kanton Genf, Broschüre Nachbarschaftslärm: "Eine ruhige Wohnung stellt den unerlässlichen Gegenpol zur Hektik des Alltags dar. Folglich gilt Ruhestörung als eine gravierende Beeinträchtigung der Privatsphäre."
"Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung ist Ruhestörung tagsüber ebenso wenig erlaubt wie in der Nacht, da Bürger und Bürgerinnen dazu verpflichtet sind, jeden unnötigen Lärm zu vermeiden, und dies ungeachtet der Tageszeit. Dieser Grundsatz ist jedoch während der Nacht noch strenger einzuhalten, um eine Ruhestörung der Nachbarn zu vermeiden."
2) Polizeigesetz (PG) Chur, Artikel 32, Absatz 3: "In den übrigen Zeiten (d.h. tagsüber) sind alle übermässigen Störungen zu unterlassen, die durch zumutbare Vorkehrungen oder rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden können."
Betreffend Davos (inkl. Bolgenplaza und dem laut SO "verdrehtesten Davoser", während ich konstatiere: von denen muss dort ein Nest sein), siehe meine Kommentare:
https://www.suedostschweiz.ch/wirtschaft/2017-08-29/der-verdrehteste-da…
https://www.blick.ch/news/schweiz/graubuenden/auswaertiger-fordert-kirc…
Der gegen die RhB geklagt habenden Erbengemeinschaft und allen anderen am Lärm Leidenden, sprich: L-EIDGENOSSEN, flüstere ich zu: Mit den Gesetzen des Durchschnittsvolkes gibts nur Durchschnittsbrei-Einheitsbrei – wir benötigen Fraktionierung/Melioration.
Daran arbeite ich (Unterstützung erwünscht):
https://wohnengesundheit.webnode.com/
Wolfgang Reuss 17.06.2015 00:49 Uhr
Wahlmöglichkeit
In der Natur gibt es keinen "Durchschnitt", sondern sehr unterschiedliche Lebens"substrate" (Standorte), für jede Pflanze und jedes Tier das Richtige.
Nur der Mensch kann kaum aussuchen beim Wohnen, überall treffe ich denselben Einheitsbrei. Und so haben auch die "World Café"-Diskussionen zur Planung von Chur-West wohl wenig Sinn, wenn man am Schluss aus den Wortmeldungs-Polen "Biotop autofrei" und "Asfalt/Autos überall" den "demokratischen Durchschnitt" mixt.
Stattdessen müsste man (gemäss Naturvorbild) fraktionierend eine Region mit diesem, eine Region mit jenem anbieten - das dann aber möglichst pur. Einzig so haben Einwohner und Touristen die - Wahlmöglichkeit!
Austauschbarkeit, Metoo (statt USP), das macht das Leben nicht nur fade sondern da zählt auch nur noch der Währungskurs der Destination.

SO schreibt:
"Zusätzliche Massnahmen zum Lärmschutz kommen gemäss dem höchsten Schweizer Gericht nur in Frage, wenn durch relativ geringen Aufwand eine wesentliche Verminderung der Emissionen bewirkt werde."
Ich schreibe:
Ein Paradebeispiel für minimsten Aufwand bei grösster Lärmleidverhinderung sind das brachiale Knallen von WC-Deckeln und Türen around-the-clock in Mehrparteienhäusern, insbesondere wenn die Opfer Chronischkranke sind!
1) Kanton Genf, Broschüre Nachbarschaftslärm: "Eine ruhige Wohnung stellt den unerlässlichen Gegenpol zur Hektik des Alltags dar. Folglich gilt Ruhestörung als eine gravierende Beeinträchtigung der Privatsphäre."
"Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung ist Ruhestörung tagsüber ebenso wenig erlaubt wie in der Nacht, da Bürger und Bürgerinnen dazu verpflichtet sind, jeden unnötigen Lärm zu vermeiden, und dies ungeachtet der Tageszeit. Dieser Grundsatz ist jedoch während der Nacht noch strenger einzuhalten, um eine Ruhestörung der Nachbarn zu vermeiden."
2) Polizeigesetz (PG) Chur, Artikel 32, Absatz 3: "In den übrigen Zeiten (d.h. tagsüber) sind alle übermässigen Störungen zu unterlassen, die durch zumutbare Vorkehrungen oder rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden können."
Betreffend Davos (inkl. Bolgenplaza und dem laut SO "verdrehtesten Davoser", während ich konstatiere: von denen muss dort ein Nest sein, siehe meine Kommentare:
https://www.suedostschweiz.ch/wirtschaft/2017-08-29/der-verdrehteste-da…
https://www.blick.ch/news/schweiz/graubuenden/auswaertiger-fordert-kirc…
Der gegen die RhB geklagt habenden Erbengemeinschaft und allen anderen am Lärm Leidenden, sprich: L-EIDGENOSSEN, flüstere ich zu: Mit den Gesetzen des Durchschnittsvolkes gibts nur Durchschnittsbrei-Einheitsbrei – wir benötigen Fraktionierung/Melioration.
Daran arbeite ich (Unterstützung erwünscht):
https://wohnengesundheit.webnode.com/
Wolfgang Reuss 17.06.2015 00:49 Uhr
Wahlmöglichkeit
In der Natur gibt es keinen "Durchschnitt", sondern sehr unterschiedliche Lebens"substrate" (Standorte), für jede Pflanze und jedes Tier das Richtige.
Nur der Mensch kann kaum aussuchen beim Wohnen, überall treffe ich denselben Einheitsbrei. Und so haben auch die "World Café"-Diskussionen zur Planung von Chur-West wohl wenig Sinn, wenn man am Schluss aus den Wortmeldungs-Polen "Biotop autofrei" und "Asfalt/Autos überall" den "demokratischen Durchschnitt" mixt.
Stattdessen müsste man (gemäss Naturvorbild) fraktionierend eine Region mit diesem, eine Region mit jenem anbieten - das dann aber möglichst pur. Einzig so haben Einwohner und Touristen die - Wahlmöglichkeit!
Austauschbarkeit, Metoo (statt USP), das macht das Leben nicht nur fade sondern da zählt auch nur noch der Währungskurs der Destination.

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