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Kreisgericht verurteilt Käser wegen Umwelt- und Bausünden

Das Kreisgericht See-Gaster bestätigt einen Strafbefehl: Ein Käser aus der Region habe bewusst in Kauf genommen, dass in Kaltbrunn Hunderte Liter Heizöl in die Umwelt gelangten. Zudem habe er ohne Bewilligung gebaut.

02.11.18 - 04:35 Uhr
Ereignisse

Ein mehrfach vorbestrafter Käser aus der Region kassiert vor dem Kreisgericht See-Gaster eine weitere Niederlage. Der Einzelrichter in Uznach spricht ihn und zwei Mitangeklagte wegen mehrerer Vorfälle in der Kaltbrunner Grafenau schuldig. Im Vordergrund steht dabei ein schwerer Ölunfall auf der Liegenschaft, die bis Ende August als Asylunterkunft genutzt wurde. Daneben geht es um unerlaubtes Bauen. Der Prozess fand vor zwei Wochen statt, das Urteil ist diese Woche versandt worden.

Käser muss Geldstrafe bezahlen

Die höchsten Strafen verhängt der Richter für den 51-jährigen Käser, der als Bevollmächtigter für die Liegenschaft wirkt. Für den Ölunfall und die unerlaubten Bauarbeiten wird er zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt, die wegen der Vorstrafen unbedingt ausfällt. Neben den 6400 Franken muss der Mann eine Busse von 3500 Franken bezahlen.

Glimpflicher kommt ein Hilfsarbeiter davon, den der Richter für den Ölunfall mitverantwortlich macht. Der 32-jährige Rumäne bekommt eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Eine Busse von 4500 Franken setzt es für den dritten Beschuldigten ab. Der 73-Jährige aus Graubünden wird als Chef der Firma, der die Liegenschaft gehört, wegen der Verstösse gegen das Baugesetz verurteilt.

Begründung fehlt noch

Damit folgt der Richter weitgehend der St. Galler Staatsanwaltschaft, die gegen die drei Männer Strafbefehle erlassen hatte. Zu dem Prozess kam es, weil die Beschuldigten diese angefochten hatten. Noch nicht bekannt sind die Überlegungen des Richters. Eine Urteilsbegründung verfasst das Gericht nur, wenn die Beschuldigten dies innerhalb von zehn Tagen verlangen.

Wie die Anwälte der drei Angeklagten auf Anfrage erklären, werden sie dies tun. Erst dann würden sie zusammen mit ihren Mandanten entscheiden, ob sie den Fall ans Kantonsgericht weiterziehen.

Enorme Schäden

Bei dem Ölunfall im Februar 2017 gelangten über 1000 Liter Heizöl in die Umwelt. Zu dem Desaster kam es nach heftigen Regenfällen, die den Tankraum der damaligen Asylunterkunft fluteten. Dabei kippten mehrere Öltanks um, weil sie nicht ausreichend gesichert waren. Aus einem lief Öl aus, das dann zusammen mit dem Wasser auf eine angrenzende Wiese gepumpt wurde. Ein kleiner Teil blieb dort zurück, während der grösste Teil in den nahen Böschgraben abfloss. Die Feuerwehr verhinderte eine weiträumige Gewässerverschmutzung gerade noch. Auf dem verseuchten Grundstück mussten über 100 Tonnen Erde abgetragen und entsorgt werden.

Laut der Anklage liess der Käser seinen Angestellten weiterpumpen, obschon er von dem lecken Tank wusste.

Der Einzelrichter kommt zum Schluss, dass der Käser eventualvorsätzlich gehandelt habe. Dies bedeutet, dass er eine Umwelt- und Gewässerverschmutzung bewusst in Kauf nahm. Wie der Anklage zu entnehmen ist, liess der Hauptbeschuldigte seinen Angestellten weiterpumpen, obschon dieser ihn telefonisch auf das austretende Öl hingewiesen hatte. Dass der Gehilfe den Auftrag dennoch ausführte, taxiert das Gericht als blosse Fahrlässigkeit.

Gemeinde reichte Strafanzeige ein

Den Vorwurf des unerlaubten Bauens zogen sich der Käser und der Chef der Besitzerfirma zu, weil sie ein im September 2015 abgebranntes Gebäude ohne Bewilligung wieder aufbauen liessen und sich dabei über mehrere Baustopp-Verfügungen der Gemeinde hinwegsetzten. Diese reichte im November 2016 Strafanzeige ein.

Gemeindepräsident Markus Schwizer nimmt das Urteil des Kreisgerichts «mit Genugtuung zur Kenntnis», wie er sagt. Erleichtert zeigt er sich auch über den Schuldspruch wegen des Ölunfalls. Denn die Gemeinde liegt mit der Besitzerfirma noch im Streit wegen der Kosten, die der Feuerwehreinsatz und die Aushubarbeiten auf der verseuchten Wiese verursachten (siehe Box unten). «Das Urteil hilft uns, unsere Forderungen geltend zu machen», sagt Schwizer.
 

Gemeinde fordert 61 000 Franken Schadenersatz

Auf 113 000 Franken belaufen sich die Gesamtkosten nach dem Öl-Desaster in der Kaltbrunner Grafenau. Am 2. Februar 2017 gelangten über 1000 Liter Heizöl in die Umwelt, als der Tankraum der damaligen Asylunterkunft nach einer Überschwemmung ausgepumpt wurde. Mehr als 100 Tonnen Erde mussten auf einem Nachbargrundstück abgetragen werden. Zudem musste die Feuerwehr Öl aus dem nahen Böschgraben absaugen.
61 000 Franken fielen für den Notfalleinsatz aufseiten der Gemeinde an. Diesen Betrag fordert sie durch eine Verfügung von der Firma zurück, der die Liegenschaft gehört. Weil die Firma sich dagegen wehrt, ist der Fall bei der kantonalen Verwaltungsrekurskommission hängig.
Weitere 52 000 Franken verlangen der geschädigte Grundbesitzer und die Linthebene-Melioration, 
der die verschmutzten Kanäle gehören. Über diese Forderungen wird in einem separaten Zivilprozess entschieden.

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