Verschwenderische Ex-Sekretärin wird erneut freigesprochen
Eine ehemalige Direktionssekretärin der UBS hat die Kreditkarte des Geschäfts für private Bezüge verwendet und über eine Million Franken ausgegeben. Einen Freispruch gab es trotzdem. Eine Schlappe nicht zuletzt für die Grossbank.
Eine ehemalige Direktionssekretärin der UBS hat die Kreditkarte des Geschäfts für private Bezüge verwendet und über eine Million Franken ausgegeben. Einen Freispruch gab es trotzdem. Eine Schlappe nicht zuletzt für die Grossbank.
von Patrick Gut
Eine ehemalige Direktionssekretärin der UBS soll zwischen 2003 und 2010 eine Firmenkreditkarte für private Zwecke benutzt haben. Mehr als eine Million Franken habe sie für Kleider, Schmuck, Reisen, Essen und Schönheitsoperationen ausgegeben (die «Linth-Zeitung» berichtete). Am Dienstag stand die Frau bereits zum zweiten Mal vor dem Zürcher Bezirksgericht wegen Veruntreuung und diesmal sogar Betrug. Und die Beschuldigte wurde bereits zum zweiten Mal freigesprochen.
In der Urteilsbegründung sagte die vorsitzende Richterin gleich selbst: «Das Urteil erscheint gegen aussen unwahrscheinlich.» Für das Gericht war klar, dass die ehemalige Direktionssekretärin die Firmenkreditkarte der Grossbank für private Zwecke gebraucht hatte. Es sei schon sehr dreist, was sich die Beschuldigte geleistet habe. «Das Gericht ist aber keine moralische Instanz. Es ist einzig dem Recht verpflichtet», sagte die vorsitzende Richterin.
Kontrolle hat versagt
Auch wenn die Beschuldigte die privaten Bezüge getätigt habe, seien diese doch vom Kontrollsystem der UBS abgesegnet worden. Immerhin bestehe dieses aus drei Stufen. «Die Bezüge hätten jedem auffallen müssen», sagte die Richterin.
«Das Gericht ist keine moralische Instanz. Es ist einzig dem Recht verpflichtet.»
Das Gericht verwarf den Straftatbestand des Betruges. Dass die Beschuldigte die Unterschriften auf den Kreditkartenabrechnungen erschlichen habe, indem sie ihre Abrechnung und jener eines anderen Mitarbeiters zusammengeheftet habe, sei bloss eine Mutmassung der Vorgesetzten.
Weiter erklärte das Gericht, die Unterschriften seien unzweifelhaft echt. Und die Vorgesetzten wollten den Eindruck vermeiden, sie hätten «einfach so» unterschrieben. «Bei aller moralischen Entrüstung: Hier hat das Controlling der UBS gänzlich versagt», sagte die Richterin. Auch der Vorwurf die Beschuldigte habe das Vertrauen der Vorgesetzten ausgenutzt, verfange nicht. Schliesslich hätten die Vorgesetzten gewechselt und es seien mehrere Stellen zuständig gewesen.
Veruntreuung schloss das Gericht aus, weil die Direktionssekretärin die Geschäftskreditkarte benutzen durfte. Das Geld sei ihr damit aber noch nicht anvertraut gewesen, was der Arbeitgeber mit dem Controlling signalisiert habe. So konnte die Beschuldigte das Geld auch nicht veruntreuen.
Der Staatsanwalt kündigte Berufung an. Liege das schriftlich begründete Urteil vor, werde entscheiden, ob er daran festhalte. In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt noch gesagt, die Beschuldigte hätte ihre Bezüge versteuern müssen, wenn sie denn rechtmässig gewesen wären. «Dann wäre das ein Lohnbestandteil.» Die Frau habe ihre Vertrauensposition skrupellos ausgenützt. Die Rechtsvertreter der Privatklägerin UBS führten unter anderem aus: «Die Privatklägerin hat den Schaden nicht mitverschuldet.»
«Eigentliches Kesseltreiben»
Der Verteidiger sprach von einem eigentlichen Kesseltreiben gegen seine Mandantin. Man versuche, ihr krampfhaft etwas anzuhängen. «Ziel war es, den ganzen Dreck aus jener Zeit der Sekretärin anzuwerfen und sich dann beruhigt zurückzulehnen.» Die Abgrenzung zwischen geschäftlichen und privaten Ausgaben sei fliessend gewesen. Die Ausgaben seien akzeptiert worden und damit zulässig gewesen.
Die Ex-Sekretärin selbst hatte in der Befragung noch gesagt, sie wusste nicht, dass die Kreditkarte nicht für Privatbezüge gedacht war. Die monatlichen Abrechnungen seien von den Vorgesetzten immer anstandslos abgesegnet worden. «Es ist nicht mein Problem. Es ist das Problem desjenigen, der die Abrechnung akzeptiert», sagte die Beschuldigte.
Zwar habe sie die Karte zunächst bloss für Geschäftsausgaben verwendet. Dann habe sich das Geschäftliche und das Private aber vermischt. «Vorgesetzte haben mir nichtgeschäftliche Besorgungen in Auftrag gegeben», sagte die Mittfünfzigerin. So habe sie unter anderem Geschenke für reiche Privatkunden, für Geburtstage und Jubiläen besorgen müssen.
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