Beschwerde gegen Umfahrung Schmitten abgewiesen
Die Umfahrung Schmitten ist einen Schritt weiter, aber noch nicht wirklich näher an der Umsetzung. Nach sieben Jahren hat das Bündner Verwaltungsgericht die Beschwerden der Umweltverbände abgewiesen. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.
Die Umfahrung Schmitten ist einen Schritt weiter, aber noch nicht wirklich näher an der Umsetzung. Nach sieben Jahren hat das Bündner Verwaltungsgericht die Beschwerden der Umweltverbände abgewiesen. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.
Dass das Dorf Schmitten dereinst eine Umfahrungsstrasse bekommen wird, wurde vor mehr als acht Jahren entschieden, Einsprachen beim Kanton wurden abgewiesen und eine Bewilligung erteilt. Als diese im November 2011 erfolgte, rechnete der Kanton mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren. Heute, fast sieben Jahre danach, ist mit einem Baubeginn immer noch nicht zu rechnen.
Immerhin, das Bündner Verwaltungsgericht, bei dem der der Fall in dieser ganzen Zeit gelegen ist, hat nun die von mehreren Umweltverbänden erhobene Beschwerde abgewiesen, wie es am Dienstag mitteilt. Das Urteil ist aber nicht letztinstanzlich, die Beschwerdeführer können das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.
Ob und wann die Umfahrung Schmitten also tatsächlich gebaut wird, steht noch in den Sternen.
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