Selbst inszenierte Vermisstmeldungen sind problematisch, findet Polizei
Immer wieder werden Personen in den sozialen Medien als vermisst gemeldet. Die Polizei beurteilt solche Aktionen als problematisch. Nicht nur, weil solche Vermisstmeldungen nie aus dem Netz verschwinden werden.
Immer wieder werden Personen in den sozialen Medien als vermisst gemeldet. Die Polizei beurteilt solche Aktionen als problematisch. Nicht nur, weil solche Vermisstmeldungen nie aus dem Netz verschwinden werden.
Gerade im letzten Monat wurde via Facebook wieder eine Frau als vermisst gemeldet, ohne dass die Polizei davon Kenntnis gehabt hätte. Markus Walser von der Kantonspolizei Graubünden findet das nicht gut. «Die vermisste Person wird vielleicht gar nicht vermisst», erklärt er gegenüber Radio Südostschweiz. «Denn jede erwachsene Person hat grundsätzlich das Recht, ohne genauere Angaben zu verschwinden.» Wenn nun jemand eine Vermisstmeldung via Facebook mache, weil der Freund nicht erreichbar ist, sei das sehr problematisch. Diese Person werde im Internet ihr Leben lang als vermisst auftauchen, so Walser.
Ab wann kann eine Person vermisst werden?
Eine Vermisstmeldung könne jederzeit bei der Polizei aufgegeben werden, sagt Walser. Dabei müssten aber drei Bedingungen erfüllt sein:
- Die Person hat ihr gewohntes Lebensumfeld ohne Grund verlassen.
- Ihr Aufenthaltsort ist absolut unbekannt.
- Es besteht die Gefahr, dass die Gesundheit oder gar das Leben der gesuchten Person gefährdet sind.
Walser rät ausdrücklich von selbstständig inszenierten Vermisstmeldungen ab. «Das ist ein riesiger Einschnitt in die Persönlichkeit einer Person», betont er. «Die Aufgabe, vermisste Personen zu suchen, liegt ganz klar bei der Polizei.» (sz)
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