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War es wirklich Vergewaltigung?

Ein Mann wird vom Regionalgericht Plessur der Vergewaltigung schuldig gesprochen. So eindeutig wie das Urteil ist der Fall aber nicht.

Südostschweiz
03.09.18 - 06:36 Uhr
Ereignisse
Regionalgericht Plessur
Regionalgericht Plessur
Yanik Buerkli / Yanik Bürkli

Der Fall Sabine* gegen Tarik* wirft trotz Schuldspruch Fragen auf. Laut Anklageschrift trifft Sabine in Chur in der Nacht vom 2. auf den 3. September 2017 ihre Bekannte Melanie*. In einer Bar lernen die Frauen einen Marokkaner und den Algerier Tarik kennen.

Sabine und Tarik kommen sich näher. Kurz nach sechs Uhr in der Früh nimmt die Vierergruppe ein Taxi in die Wohnung des Marokkaners. Sabine sagt später aus, Tarik habe sie vom Wohn- ins Gästezimmer «geschleift». Sie habe keine Gegenwehr geleistet. Laut Anklageschrift zieht Tarik die junge Frau gegen ihren Willen aus. Falls sie schreien oder sich wehren würde, würde er sie töten, droht er.

Sabine wird später im Spital eine Urin- und Blutprobe genommen. Die Blutalkoholkonzentration liegt bei 1,7 Promille. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergibt unter anderem: «Frische fleckenförmige Hautrötungen an der Brust als Folge stumpfer Gewalteinwirkung. Frische ritzartige Hautläsion im mittleren und unteren Rückenbereich. Keine Verletzungen in der Vagina. Aber Spermien als Beleg für stattgefundenen Geschlechtsverkehr mit DNA-Profil von Tarik.»

Kein einfacher Entscheid

Tariks Verteidiger will einen Freispruch. Für ihn gibt es zu viele Widersprüche. Davon könne keine Rede sein, sagt Sabines Anwältin. Unstimmigkeiten erklärt sie mit Gedächtnislücken. Das Gericht glaubte Sabine. «Wir haben es uns nicht einfach gemacht», so der Richter. Tarik wird mit dreieinhalb Jahren Gefängnis und zehn Jahren Landesverweis bestraft. (hap/so)

*Namen von der Redaktion geändert.

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