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Fahrt ohne Führerausweis endet im Gefängnis

Ein mehrfach vorbestrafter Mann aus der Region hat erneut gegen das Gesetz verstossen. Er wurde ohne Führerschein auf einem Elektroscooter erwischt. Deshalb muss er eine ältere, bedingte Haftstrafe nun absitzen.

Christine
Schibschid
27.08.18 - 04:30 Uhr
Ereignisse

Es war ein auf den ersten Blick unspektakuläres Verkehrsdelikt, dass das Fass zum Überlaufen brachte: An einem Dienstagmittag im Februar 2017 geriet ein mehrfach vorbestrafter 42-Jähriger aus der Region in der Gemeinde Schänis mit einem Elektroscooter in eine Verkehrskontrolle.

Laut Anklageschrift sagte er zum zuständigen Polizisten, dass er weder Führer- noch Fahrzeugausweis habe und fuhr davon. Der Polizist folgte dem Mann bis nach Hause, sah ihn in die Garage fahren und ging dem Beschuldigten nach, bevor dieser die Tür schliessen konnte. Weil der Mann aggressiv reagierte, zog sich der Beamte zurück und rief Verstärkung.

Konsum von Kokain nachgewiesen

Ein Drogentest ergab später, dass der Mann unter anderem Kokain konsumiert hatte. Für den Scooter hätte er einen Führerschein benötigt. Dieser war ihm allerdings entzogen worden – nicht zum ersten Mal. Auch die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für den Roller lag nicht vor, ebenso fehlten die korrekte Beleuchtung und ein Rückspiegel. Darüber hinaus konnte der Mann weder Fahrzeugausweis noch Kontrollschilder vorlegen. Einen Helm hatte er nicht getragen.

Wegen des Vorfalls musste sich der Vater zweier kleiner Kinder kürzlich vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach verantworten. Er war unter anderem angeklagt wegen vorsätzlichen Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Führerscheins, Inverkehrbringens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Fahrzeugausweis und Kontrollschilder sowie mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.

Angeklagter bestreitet Tat

Die Staatsanwaltschaft forderte eine dreimonatige Haftstrafe. Zusätzlich verlangte sie, dass eine 2014 verhängte, bedingte Haftstrafe vollzogen wird. Vor dem Kreisgericht gab der 42-Jährige zu, dass er Drogen genommen hatte. Mit Blick auf die anderen Vorwürfe präsentierte er seine Sicht auf die Dinge. «Ich wars nicht», sagte er.

Nicht er, sondern ein Kollege sei mit dem Roller gefahren. Der Polizist habe den Mann nicht eindeutig identifizieren können, da er eine Mütze des Beschuldigten getragen habe. Warum er diese aufgehabt haben soll, blieb offen.

Wie der 42-Jährige sagte, war es sein Kollege, der mit dem Roller in die Garage fuhr. Er selbst sei erst später nach Hause gekommen und habe dann mit der Polizei gesprochen, um den Freund in Schutz zu nehmen. Der Kollege sei noch vor Ort gewesen, habe sich aber versteckt. «Ich wollte ihn decken, weil er mich mal gedeckt hat», so der Angeklagte.

Richter glauben ihm nicht

Der Einzelrichter kaufte ihm diese Version nicht ab. Er verurteilte den Mann unter anderem wegen Führens eines Motorfahrzeuges trotz Ausweisentzugs und verhängte eine Geldstrafe von 3500 Franken und eine Busse von 780 Franken. Ausserdem entschied der Richter, dass der Angeklagte seine bedingte achtmonatige Haftstrafe aus dem Jahr 2014 nun absitzen muss. «Ich gehe davon aus, dass Sie es waren», so der Richter. «Warum sollte Ihr Kollege Ihre Mütze aufgehabt haben?»

Er machte den Beschuldigten auf weitere Widersprüche in dessen Aussage aufmerksam. «Der zeitliche Ablauf ergibt so, wie Sie ihn geschildert haben, keinen Sinn. Sie hätten beim Heimkommen auf den Polizisten treffen müssen», sagte er etwa. Ausserdem habe der Beschuldigte den Scooter-Schlüssel in der Hosentasche gehabt.

Der Kollege, der gefahren sein soll, erschien dem Richter nicht als verlässlicher Zeuge. «Sie wurden beide schon im Zusammenhang mit dem Ablegen falschen Zeugnisses verurteilt. Seine Aussage ist also nicht viel wert.»

Bei der Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte mehrfach vorbestraft war. So wurde er 2007 etwa wegen Körperverletzung verurteilt, 2008 wegen Anstiftung zum Ablegen eines falschen Zeugnisses, grober Verletzung der Verkehrsregeln, pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. 2010 kam ein Schuldspruch unter anderem wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln hinzu. Der Mann sass bereits im Gefängnis.

Zuletzt wurde er 2014 unter anderem wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Führens eines Motorfahrzeugs trotz Ausweisentzugs zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Das Kreisgericht nahm damals an, dass die neu gegründete Familie sich positiv auf die Entwicklung des Mannes auswirken würde. «Wir haben Ihnen damals eine letzte Chance gegeben. Sie hatten es selbst in der Hand und habens verbockt», so der Richter beim jüngsten Urteil. Es ist inzwischen rechtskräftig. Die Haftstrafe muss der Mann voraussichtlich in einigen Wochen antreten.

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