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Waldbrandgefahr bleibt gross

Im Kanton Glarus bleibt die Waldbrandgefahr gross. Das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills auf festen Unterlagen im Siedlungsgebiet bleibt aber erlaubt.

Südostschweiz
10.08.18 - 18:17 Uhr
Ereignisse
Im Kanton Glarus darf weiterhin nur im Siedlungsgebiet mit Gas- und Elektrogrills grilliert werden.
Im Kanton Glarus darf weiterhin nur im Siedlungsgebiet mit Gas- und Elektrogrills grilliert werden.
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Feuer im Freien bergen momentan ein grosses Risiko. Denn die Niederschläge der vergangenen Tage sind nur gering ausgefallen. Die Entzündbarkeit der trockenen Vegetation bleibe innerhalb und ausserhalb des Waldes gross, heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Funkenflug eines Feuers, Feuerwerk oder unachtsam weggeworfene Raucherwaren können ein Feuer entfachen und zu einem Waldbrand führen. Die Waldbrandgefahr ist gross. Die Witterung der nächsten Tage ist mehrheitlich freundlich und warm.

Feuerverbot im Freien

Zum Schutz der Wälder und der Bevölkerung hat der Kanton Glarus am 31. Juli ein Feuerverbot im Freien erlassen. Dieses gilt für das ganze Kantonsgebiet und bis auf Widerruf. Das Feuerverbot umfasst folgende Massnahmen: keine Feuer im Freien, kein Abbrennen von Feuerwerk, kein Steigenlassen von Himmelslaternen und kein Wegwerfen von Raucherwaren.

Erlaubt bleibt im Siedlungsgebiet das Grillieren im Freien mit Elektro- oder Gasgrills auf fester Unterlage, sprich auf Balkonen und Gartensitzplätzen. Als Siedlungsgebiet gelten Ortschaften, Weiler und Einzelgebäude ausserhalb des Waldes.

Die vergangenen Niederschläge haben kaum Entspannung gebracht, die Waldbrandgefahr bleibt gross. Die Lage wird erst nach ergiebigen Niederschlägen neu beurteilt.

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