×

A3-Geisterfahrer kommt vor Gericht

Mitte April stoppte die Polizei auf der Autobahn A3 einen Geisterfahrer. Er war rund 85 Kilometer – von Trübbach bis Horgen – auf der falschen Seite unterwegs.

Südostschweiz
21.07.18 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Der Geisterfahrer fuhr von Trübbach bis Horgen.
Der Geisterfahrer fuhr von Trübbach bis Horgen.
BILDMONTAGE

Es war eine unglaubliche Geisterfahrt, die sich am 14. April auf der Autobahn A3 ereignete. Ein 46-jähriger Italiener war von Trübbach bis nach Horgen auf der falschen Seite der Autobahn gefahren. Dabei war er auch über weite Strecken auf St. Galler Kantonsgebiet unterwegs (die «Südostschweiz» berichtete).

In Freienbach versuchte die Polizei ihn ein erstes Mal zu stoppen, der 46-Jährige habe sich allerdings einfach in vollem Tempo zwischen Strassensperre und Leitplanke hindurchgezwängt, wie der «Blick» vorgestern berichtete. Erst in Horgen konnte die Polizei dieser gefährlichen Irrfahrt ein Ende setzen.

Kokain, Alkohol und 143 km/h

Als wäre die Tatsache, dass er rund 85 Kilometer als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs war und Polizeisperren durchbrach, nicht schon schlimm genug, nimmt die Geschichte noch grössere Ausmasse an. So soll der Italiener mit seinem Audi A4 eine Durchschnittsgeschwindigkeit von sage und schreibe 143 km/h auf dem Tacho gehabt haben – und stand dabei auch noch unter Drogeneinfluss. Bereits als er sich am früheren Abend von seinem Wohnort in Rüschlikon auf den Weg in Richtung Liechtenstein machte, hatte er Kokain intus. Bei der haarsträubenden Rückfahrt war er dann zusätzlich noch alkoholisiert. Festgestellt wurden 1,5 Promille. Dass es zu keinem Unfall gekommen ist, dürfte reines Glück gewesen und dem Zufall geschuldet sein, dass ihm an diesem Abend nur gerade 30 Fahrzeuge entgegenkamen. Eine davon war die St. Gallenkappeler Schlagersängerin Diana gewesen.

Der 46-Jährige ist geständig und sitzt seit dem Vorfall in Haft. Am nächsten Mittwoch wird ihm am Bezirksgericht Horgen der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Gefängnis – davon sechs Monate unbedingt – und zehn Jahre Landesverweis. Einen Führerausweis hatte er schon vor dem Vorfall keinen mehr.

Dass es zu keinem Unfall gekommen ist, dürfte reines Glück gewesen sein.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Ereignisse MEHR