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Mordversuch mit Sackmesser - Täter zu 16 Jahren Haft verurteilt

Wegen versuchten Mordes und vieler weiterer Delikte hat das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland einen 37-jährigen Mann zu 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte Ende 2015 den neuen Lebenspartner seiner Ex-Frau mit einem Sackmesser lebensgefährlich verletzt.

Agentur
sda
08.06.18 - 15:05 Uhr
Ereignisse
Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend den Anträgen der Staatsanwältin.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend den Anträgen der Staatsanwältin.
SYMBOLBILD/PIXABAY

Gemäss dem am Freitag veröffentlichten Urteil wurde der Libanese auch wegen Fälschung von Geld, Ausweisen und Urkunden, wegen Diebstahls, Brandstiftung, Drogendelikten, Nötigung, Drohung und einigen weiteren Tatbeständen schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verurteilte hatte am Mittwoch vor dem Kreisgericht in Mels jegliche Aussage verweigert. Auf die geduldig gestellten Fragen der Gerichtspräsidentin erwiderte er immer nur «keine Anwort».

Opfer überlebte mit Glück

Den Mordversuch verübte er Ende November 2015. Mit einem Schweizer Sackmesser versetzte er dem neuen Lebenspartner seiner Ex-Frau schwerste Verletzungen. Nur mit viel Glück und dank rascher medizinischer Betreuung überlebte das Opfer. Es starb Anfang 2018 - laut Staatsanwältin aber nicht an Spätfolgen jener Verletzungen.

Der Verteidiger verlangte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der Beschuldigte bestreite einen grossen Teil der ihm vorgeworfenen Delikte. Die Schuld seines Mandanten sei nicht erwiesen, sagte der Anwalt. Namentlich von versuchtem Mord am neuen Lebenspartner seiner Schweizer Ex-Frau könne keine Rede sein. Und für die Geldfälschungsdelikte sei die Frau verantwortlich.

Die Vorfälle von jenem Novemberabend sind laut Anwalt als eventualvorsätzliche schwere Körperverletzung einzustufen. Der Beschuldigte macht geltend, er sei von der Frau und ihrem neuen Freund angegriffen worden und habe aus Notwehr gehandelt.

«Tat mit Ansage»

Die Messerattacke sei ein klarer Mordversuch gewesen, sagte hingegen die Staatsanwältin. Sie sei nicht überraschend gekommen, sondern als «eine Tat mit Ansage». Der Beschuldigte habe seinem späteren Opfer am Tag vor der Tat unmissverständlich mit dem Tod gedroht.

Bevor die Ehefrau im Sommer 2015 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war, musste die Polizei wiederholt wegen häuslicher Gewalt zu dem Paar ausrücken. Nach der Trennung belästigte und bedrohte der Beschuldigte die Frau laut Anklage immer wieder. Auch die zahlreichen anderen Delikte seien erwiesen.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend den Anträgen der Staatsanwältin, die eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren gefordert hatte. Den Tatbestand des versuchten Mordes erachte man als erfüllt, teilte das Gericht mit. Das hohe Strafmass ergebe sich aus dem schweren Verschulden des Beschuldigten, aber auch aus der Vielzahl der Delikte.

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