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Mehr als 20 Delikte und kein Wort dazu

Der Mann, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Mord und über 20 weitere Delikte vorwirft, hat am Mittwoch vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels jegliche Aussage verweigert. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag schriftlich eröffnet.

Südostschweiz
06.06.18 - 15:12 Uhr
Ereignisse
Das Urteil soll voraussichtlich am Freitag veröffentlicht werden.
Das Urteil soll voraussichtlich am Freitag veröffentlicht werden.
PIXABAY

Unbeirrt, geduldig und freundlich stellte die Gerichtsvorsitzende Frage um Frage. Der äusserlich bieder und sanft wirkende Beschuldigte, der während der gesamten Verhandlung Fussfesseln trug, sagte nur immer das Gleiche: «Keine Antwort».

Das schwerste angeklagte Delikt, der Mordversuch, erfolgte am 24. November 2015. Mit einem Schweizer Sackmesser versetzte der Beschuldigte laut Anklage dem neuen Lebenspartner seiner Ex-Frau schwerste Verletzungen. Nur mit viel Glück und dank rascher medizinischer Betreuung überlebte der Mann. Er starb Anfang 2018 - laut Staatsanwältin aber nicht an Spätfolgen jener Verletzungen.

Neben Mordversuch listet die Anklageschrift unter anderem Delikte auf wie Körperverletzung und Nötigung, Geldfälschung und in Umlauf Setzen von Falschgeld, gewerbsmässigen Diebstahl, Einbruch und Drogendelikte, Hausfriedensbruch und Brandstiftung, viele davon mehrfach verübt.

«Kein Mordversuch»

Der knapp 37-jährige Libanese bestreitet laut seinem Verteidiger einen grossen Teil der ihm vorgeworfenen Delikte. Die Schuld seines Mandanten sei nicht erwiesen, sagte der Anwalt. Namentlich von versuchtem Mord am neuen Lebenspartner seiner Schweizer Ex-Frau könne keine Rede sein. Und für die Geldfälschungsdelikte sei die Frau verantwortlich.

Die Vorfälle von jenem Novemberabend sind laut Anwalt als eventualvorsätzliche schwere Körperverletzung einzustufen. Der Beschuldigte macht geltend, er sei von der Frau und ihrem neuen Freund angegriffen worden und habe aus Notwehr gehandelt. Er räumt gemäss Verteidiger einen Notwehrexzess ein.

Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von 33 1/3 Monaten und eine 1000-Franken-Busse. Der Beschuldigte hatte sich noch am Abend der Tat, dem 24. November 2015, der Polizei gestellt. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Der Beschuldigte ist er geständig in Bezug auf ein paar geringfügige Diebstähle. Er gibt auch die klar belegte Brandstiftung in der Gefängniszelle zu und einige andere weniger schwerwiegende Delikte.

«Tat mit Ansage»

Die Staatsanwältin bezeichnete die Ausführungen des Verteidigers zur Unschuld von dessen Mandanten als «Fantasiegebilde». Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und eine Busse von 2000 Franken. Zudem soll eine früher bedingt ausgesprochene Geldstrafe vollzogen werden.

Die Messerattacke, das schwerwiegendste Delikt, sei ein klarer Mordversuch gewesen, sagte die Staatsanwältin. Sie sei nicht überraschend gekommen, sondern als «eine Tat mit Ansage». Der Beschuldigte habe seinem späteren Opfer am Tag vor der Tat unmissverständlich mit dem Tod gedroht.

Bevor die Ehefrau im Sommer 2015 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war, musste die Polizei wiederholt wegen häuslicher Gewalt zu dem Paar ausrücken. Nach der Trennung belästigte und bedrohte der Beschuldigte die Frau laut Anklage immer wieder. Auch die zahlreichen anderen Delikte seien erwiesen.

Den Tathergang an jenem Novemberabend habe der Beschuldigte laut Anklägerin im Laufe der Untersuchung in «immer wieder anderen Versionen» geschildert. Seine Aussagen und sein Verhalten seien von Selbstmitleid geprägt gewesen. Schuld gebe er immer den anderen. (sda)

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