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6 Jahre Haft für Baseballschläger-Attacke

Schuldspruch für den Angeklagten, der einen Mann mit einem Baseballschläger lebensgefährlich verletzt hat. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

31.05.18 - 17:55 Uhr
Ereignisse

Das Regionalgericht Landquart hat nach sorgfältiger Beratung entschieden. Der 25-jährige Bündner, der mit einem Baseballschläger im Februar 2015 an der Fasnacht in Zizers einen Gleichaltrigen lebensgefährlich verletzt hat, ist der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. Dafür wurde er mit einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren bestraft.

Das ist ein halbes Jahr mehr als vom Staatsanwalt beantragt. Der Verteidiger hat auf Notwehr plädiert und Freispruch gefordert. Zudem wurde der Verurteilte dazu verpflichtet dem Opfer Schadenersatz und Genugtuung zu leisten. Und er muss die Verfahrens- und Gerichtskosten von über 65 000 Franken bezahlen. Der Verteidiger prüft einen Weiterzug des Urteils an das Kantonsgericht.

Knatsch an der Fasnacht

In der Nacht auf den 8. Februar 2015 war der Angeklagte mit seiner Freundin und Kollegen an der Fasnacht in Zizers. Als er etwa um 3.20 Uhr mit seinem Auto beim Restaurant Löwen vorbei fuhr, stellte er fest, dass drei seiner Kollegen in eine Auseinandersetzung mit einem ihm unbekannten Mann verwickelt waren. Er hielt an, stieg aus und mischte sich in die Auseinandersetzung ein. Er versuchte den grösseren, aufgebrachten Mann zu beruhigen und bat ihn seine Kollegen in Ruhe zu lassen. Der Mann war aggressiv, schlug wild um sich und beschimpfte mehrere Personen. Er schubste den Angeklagten ein paar Mal, schüttelte und beleidigte ihn.

Mit Baseballschläger verletzt

Als die Situation sich nicht beruhigte, holte der Angeklagte einen Baseballschläger, das Spielzeug seines Hundes, aus seinem Auto, um den Mann damit einzuschüchtern. Erneut forderte er den Mann auf, aufzuhören und ihn und seine Kollegen in Ruhe zu lassen. Doch der Mann schlug weiter um sich, betitelte den Angeklagten als «Hurensohn», lachte ihn aus und fragte ihn, was er mit diesem «Hölzchen» machen wolle. Er provozierte den Angeklagten und forderte ihn heraus. Er drohte dem Angeklagten, dass er mit jemandem zurückkommen und dieser ihn umbringen werde.
 
Der Mann schubste den Angeklagten erneut und machte dann eine Bewegung mit der Hand, wie wenn er etwas aus einer Jackentasche nehmen würde. Der Beschuldigte holte dann beidhändig mit dem Baseballschläger aus und schlug diesen heftig auf den Kopf, worauf der Mann zu Boden stürzte. Danach stieg der Angeklagte in sein Auto und fuhr davon. Nachdem er hörte, dass der Mann lebensgefährlich verletzt wurde, warf er den Baseballschläger in den Rhein. Noch gleichentags wurde er verhaftet.

Opfer schwer verletzt

Das Opfer erlitt durch den Schlag ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, eine Schädelfraktur und Hirnblutungen. Verletzungen, die ohne notfallmässige ärztliche Behandlung tödlich gewesen wären.
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Ich habe Verständnis für den Angeklagten, leider hat Er nicht auf die Beine gezielt. Das Notwehr Gesetz sagt, die Verhältnismässigkeit muss gewährt bleiben.

Andere Variante, ein Anruf bei der Polizei hätte genügt.

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