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Einbrecher fand nichts in Churer Kindergarten

Ein Einbrecher aus Rumänien wurde vom Regionalgericht Plessur zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Wie sich herausgestellt hat, ist der 27-jährige Mann für mehrere Diebstähle verantwortlich. Beim Einbruch in den Churer Kindergarten Daleu verursachte er einen Sachschaden in der Höhe von 1100 Franken.

26.05.18 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Einbrecher Einbruch Kriminalität
SYMBOLBILD
YANIK BÜRKLI

Die Staatsanwaltschaft Graubünden legte dem in der Schweiz, in Deutschland und Österreich vorbestraften 27-jährigen Automechaniker aus Rumänien sieben Einbruchdiebstähle zur Last. Dabei blieb es drei Mal beim versuchten Diebstahl. So auch im Kindergarten Daleu in Chur, wo er nach dem Einbruch auf der erfolglosen Suche nach Beute noch den Putzschrank aufbrach. Der Sachschaden belief sich auf 1100 Franken.

Aussage verweigert

Die Einbrüche verübte er zwischen August 2016 bis Dezember 2017 in Chur, Villeneuve (Waadt) und Meyrin (Genf). Der Gesamtdeliktsbetrag beläuft sich auf 13 500 Franken, der gesamte Sachschaden auf 22 182 Franken. In der Strafuntersuchung machte der Beschuldigte vom Recht auf Verweigerung der Aussage Gebrauch oder bestritt die Vorwürfe. Am Donnerstag vor Gericht gestand er einzig den Einbruch in eine Qualipet-Filiale in Meyrin, nachdem dort seine DNA-Spuren zweifelsfrei gesichert werden konnten.

Für die Staatsanwältin stand fest, dass der Beschuldigte auch die übrigen Einbruchdiebstähle begangen hat. Dabei stützte sie sich auf die Aussagen eines Mittäters und die Erkenntnisse des kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei. «Alle Einbrüche trugen die selbe Handschrift», hielt die Anklägerin fest. Sie verlangte einen Schuldspruch wegen mehrfachem Diebstahl, mehrfach versuchtem Diebstahl, mehrfacher Sachbeschädigung sowie mehrfachem Hausfriedensbruch. Und sie beantragte eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie die Verlängerung der Probezeit von zwei Vorstrafen. Zudem forderte die Staatsanwältin einen Landesverweis für die Dauer von zehn Jahren.

Nur ein Fall erwiesen

Der Verteidiger ging von einfacher Begangenschaft aus. Seinem Mandanten könne einzig der eingestandene Einbruch in Meyrin angelastet werden. Bei den Übrigen könne seinem Mandanten die Täterschaft nicht nachgewiesen werden. Ähnliche Schuhspuren würden nicht ausreichen. Und die Aussagen des Mittäters seien mangels der Wahrung der Parteirechte seines Mandanten nicht verwertbar.

Für den Einbruch in Meyrin erachtete der Anwalt eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Monaten als angemessen. Er bat den Landesverweis für die Dauer von fünf Jahren auszusprechen und die Forderungen der Geschädigten abzulehnen oder auf den Zivilweg zu verweisen.

Urteil gefällt

Beim Einbruch mit Diebstahlsversuch in Villeneuve kam das Regionalgericht Plessur dann zu einem Freispruch. In diesem Fall vermochte die Beweislage nicht zu überzeugen. In allen anderen Fällen wurde der Angeklagte schuldig befunden. Das Gericht legte die Freiheitsstrafe unter Berücksichtigung des Freispruchs auf zehn Monate und 15 Tage fest. Die Probezeiten der Vorstrafen wurden verlängert und der Landesverweis wurde für zehn Jahre ausgesprochen. Die Forderungen der Geschädigten verwies das Gericht auf den Zivilweg, bis auf eine, jene der Stadt Chur für den Schaden am Kindergarten. 

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