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Streit um gemeinsames Kind geht vor Kantonsgericht weiter

Eine Mutter zieht ein Urteil des Kreisgerichts See-Gaster ans Kantonsgericht weiter. Die Richter verurteilten sie wegen falscher Anschuldigung. Die Frau hatte ihrem Ex-Partner sexuellen Missbrauch der Tochter vorgeworfen.

Christine
Schibschid
30.04.18 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Eine Mutter zieht ein Urteil des Kreisgerichts See-Gaster ans Kantonsgericht weiter.
Eine Mutter zieht ein Urteil des Kreisgerichts See-Gaster ans Kantonsgericht weiter.
SYMBOLBILD PIXABAY

Eine Frau aus dem Linthgebiet will ein Urteil des Kreisgerichts See-Gaster nicht akzeptieren. Die 47-Jährige war im Februar wegen mehrfacher falscher Anschuldigung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden (Ausgabe vom 9. Februar). Die Sozialhilfeempfängerin zieht den Fall nun ans Kantonsgericht weiter. «Nach Erhalt des begründeten Entscheides kann ich mitteilen, dass wir an der Berufungserklärung festhalten und die Schuldsprüche anfechten», so ihre Verteidigerin.

Die verurteilte 47-Jährige hatte den Vater ihrer gemeinsam heute fünfjährigen Tochter unter anderem beschuldigt, das Mädchen sexuell missbraucht zu haben, als es am Wochenende bei ihm zu Besuch war. Die Frau hatte 2015 und 2016 dreimal Anzeige gegen den Mann erstattet, Ärzte fanden jedoch keine Hinweise auf Missbrauch. Auch die Staatsanwaltschaft ging nicht gegen den Vater vor.

«Vater schlechtmachen»

Insgesamt sei davon auszugehen, dass die Beschuldigte mit allen Mitteln versucht habe, den Vater in ein schlechtes Licht zu rücken, stellte das Kreisgericht fest. Bei der Urteilsverkündung sagte der Richter zur Mutter: «Es ging Ihnen darum, den Vater schlechtzumachen und das Besuchsrecht einzuschränken.»

Zwischen den Eltern war es in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten gekommen, auch die Polizei musste anrücken. Wie es in den Gerichtsunterlagen heisst, schien eine vernünftige Kommunikation zwischen den Eltern nicht möglich. Daher habe die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) das Besuchsrecht geregelt. «Es scheint ein typisches Tatmuster der Beschuldigten zu sein, nach Besuchswochenenden ihre Tochter genau zu untersuchen und in jeden Kratzer eine durch den Vater begangene Straftat hineinzuinterpretieren», kam das Gericht zum Schluss. Die wiederholte Tatbegehung zeuge von absoluter Unbelehrbarkeit und hoher krimineller Energie.

Der Vater bedauert nun, dass die Angelegenheit sich weiter hinzieht. «Ich wünsche mir, dass alles endlich ein Ende hat, denn es ist auch eine Belastung für meine Tochter», sagt er. Darüber hinaus verursache der Rechtsstreit hohe Kosten für ihn. «Die Mutter hingegen bekommt als Sozialhilfeempfängerin Rechtshilfe», sagt der Vater.

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