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Bruno Hug will Kesb-Klage notfalls bis nach Strassburg weiterziehen

In einer Stellungnahme verkünden Bruno Hug, Ex-Chefredaktor, und Mario Aldrovandi, Ex-Redaktor der Wochenzeitung «Obersee Nachrichten», gegen das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland betreffend die Klage von Kesb-Linth-Chef Walter Grob und Stadt Rapperswil-Jona Berufung einzulegen.

Südostschweiz
17.04.18 - 18:06 Uhr
Ereignisse
Bruno Hug, Ex-Chefredaktor der Wochenzeitung «Obersee Nachrichten» wehrt sich gegen ein Urteil des Kreisgerichts.
Bruno Hug, Ex-Chefredaktor der Wochenzeitung «Obersee Nachrichten» wehrt sich gegen ein Urteil des Kreisgerichts.
ARCHIV MARKUS TIMO RÜEGG

Dieser Tage ist den Medien die nachträgliche Begründung zum Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland vom 8. Dezember 2017 in obgenannter Sache zugestellt worden. Drin geht es um eine Klage von Dr. Walter Grob, Präsident der KESB-Linth und des Stadtrates von Rapperswil-Jona gegen die Zeitung Obersee Nachrichten sowie deren Ex-Redaktoren Bruno Hug und Mario Aldrovandi.

Die beiden Redaktoren haben aus Überzeugung entschieden, gemeinsam gegen das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland Berufung einzureichen. Dies teilen sie in einer Mitteilung an die Medien mit. Ihrer Ansicht nach verstösst das Urteil gegen die verfassungsmässig garantierte Medienfreiheit. «Ohne sie können die Medien ihre Wächterfunktion gegenüber staatlichem Handeln nicht mehr wahrnehmen», schreiben Hug und Aldrovandi.

Sie sind gewillt, die Sache zusammen mit ihrem Anwalt Dr. Daniel Glasl notfalls bis nach Strassburg zu ziehen.

«Das Gericht ist den Klägern teils beinahe wörtlich gefolgt und wirft der Zeitung und den Redaktoren vor, gegen die KESB Linth eine Medienkampagne geführt zu haben. Zugleich schreibt das Gericht Werdenberg-Sarganserland, es habe den Wahrheitsgehalt der Berichte nicht geprüftJedoch: Die Berichte haben alle der Wahrheit entsprochen und basieren auf sorgfältiger Recherche in jedem einzelnen Fall. Würde das Urteil des Kreisgerichts Bestand haben, könnten die Medien ihre Wächterfunktion gegenüber staatlichem Handeln nicht mehr ausübenGerade bei der KESB war und ist es wichtig, mit Fakten und Tatsachenberichten diese relativ neue, mit grosser Macht ausgestatteten Behörde kritisch zu begleiten und den betroffenen Personen eine Stimme zu geben. Letztlich geht es darum, den Menschen zu einer würdigen Behandlung zu verhelfen, gerade auch solchen, die es schwer haben und deshalb in Berührung mit der KESB kommen», so die Mitteilung weiter.

Die Berufung der Redaktoren richte sich auch dagegen, dass eine Zeitungsredaktion auch für Kommentare Dritter auf der unabhängigen Plattform Facebook verantwortlich sein soll.

Mit der Berufung erlange das Urteil des Gerichts Werdenberg-Saganserland für die beiden Redaktoren weiterhin keine Gültigkeit.

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"Schuldig im Sinne der ungeprüften Anklage!"
"Wider unsere eigene Aussage setzen wir noch einen drauf und verrechnen alles dir, inkl unserer Fehler"
etc..

2011 entmündigt,
als ich Sie Herr Hug warnen wollte klangen Sie noch zuversichtlich,
aber was bringen noch mehr Entscheide, Regeln etc. wenn diese nicht umgesetzt werden..?!

Ach ja, was kostet eigentlich diese Klage? (Mal nur die 375k mitgerechnet...)

Mal im vergleich:

Ein Besonders hilfsbedürftiger - alleine - gegen Rechtsabteilung KESB.

Ohne Anspruch auf (s)ein Einkommen und somit einen Anwalt und somit Bundesverfassung 8 (Rechtsgleichheit...).
Aber selbst wenn:

800.- /Monat wenn man das Glück hat auf dem Sozamt zu landen
VS
200.- / h für Anwalt-GESPRÄCH!

Sagen wir mal es bracht 3 versuche weil die ersten 2 unbrauchbar waren (aber dennoch "praktizieren" dürfen)

3x200.- = 600.-

Wenn ich 800.-/Monat habe bleibt wohl viel über zum Sparen.

Also, wie lange brauche ich um alleine die Erstgespräche zu finanzieren?
Da mir die Rechtsschutzversicherung ja verweigert wird!
Und selbst wenn, die könnte dann immer noch sagen: Du bist unmündig! Nix gilt!

Also:

Rechtschutzversicherungen à 250.-/Jahr für 1500 Mündel?
Wären wohl mehr bei dem Mengenrabatt Landesweit..

375 000.- für EINE Klage

ICH warte seit JAHREN auf eine HEIZUNG welche im MIETVERTRAG ist!
KESB/Ausgelagerte Beiständin etc. wissen das!
Miete wird dennoch voll bezahlt.

Wer nicht hören will muss fühlen.
Wartet nur bis es euch erreicht, es ist schon da...bei uns mal, auch dank euch..

wegsehen=mitmachen!

Ein ZEUGE

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