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Ein Drittel getesteter Lebensmittel verunreinigt

Im Februar wurden in Graubünden zahlreiche Pizzastationen überprüft, mit teils unschönen Resultaten. 14 von 42 genommen Proben wurden vom Amt für Lebensmittelsicherheit beanstandet.

Südostschweiz
03.04.18 - 16:49 Uhr
Ereignisse
Pizza
Das Amt für Lebensmittelsicherheit hat Pizzastationen in Graubünden getestet und einige Beanstandungen machen müssen.
ARCHIVBILD

Wenn das Amt für Lebensmittelsicherheit Testresultate veröffentlicht, wird es oft unappetitlich. Im Februar waren in Graubünden Pizzakuriere, Pizzerien und Hotels an der Reihe. Dabei wurden die Pizzastationen untersucht, konkret die fixfertig geschnittenen Zutaten – Schinken, Mozzarella oder Gemüse – in den Aufbewahrungsbehältern. Wie das Amt in einer Medienmitteilung schreibt wurden 14 Proben beanstandet. Wie viele Betriebe überprüft und bemängelt wurden, gibt das Amt allerdings nicht bekannt.

Auf Anfrage von Radio Südostschweiz bestätigte der Bündner Kantonschemiker, Matthias Beckmann, dass 42 Proben genommen und getestet wurden und von den 14 beanstandeten mehrere den gesetzlichen Anforderungen «zum Teil massiv» nicht genügten. Gefunden wurden verschiedene Keime, weil die Zutaten zu warm gelagert wurden, und auch Fäkalspuren. Dies sei eigentlich immer auf mangelnde Personalhygiene zurückzuführen, erklärt Beckmann: «Dieser Umstand muss einen nachdenklich stimmen, denn eigentlich sollte der Hygiene die grösste Aufmerksamkeit gewidmet werden in einem Lebensmittelbetrieb.»

«Resultate nicht schön, aber nicht gesundheitsgefährdend»

Welche Betriebe getestet und welche auch beanstandet wurden, wird nicht publik gemacht. Dies sei gesetzlich nicht vorgesehen, erklärte Beckmann gegenüber RSO. Welche Konsequenzen auf die beanstandeten Betriebe zu kommen, hängt von der Schwere der Verstösse ab. In leichten Fällen zielen Massnahmen auf verbesserte Selbstkontrollen und Hygienemanagement ab, wie der Kantonschemiker ausführt. Diese Betriebe müssen dann regelmässig Rechenschaft über ihre Bemühungen und Fortschritte abliefern. «Bei schwerwiegenden Verstössen kann das bis zu vorübergehender Geschäftsschliessung gehen», so Beckmann weiter. Diese dauern dann so lange, bis der Betrieb nachweisen kann, dass das Problem behoben ist.

Ein bisschen Entwarnung gibt Beckmann dann in Sachen Pizzakurier allerdings: «Die Resultate, die wir dieses Jahr festgestellt haben, sind zwar nicht schön, sie sind aber nicht in einem Bereich, der gesundheitsgefährdend wäre.» (ofi)

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SO schreibt:
"Auf Anfrage von Radio Südostschweiz bestätigte der Bündner Kantonschemiker, Matthias Beckmann, dass 42 Proben genommen und getestet wurden und von den 14 beanstandeten mehrere den gesetzlichen Anforderungen «zum Teil massiv» nicht genügten.
Welche Betriebe getestet und welche auch beanstandet wurden, wird nicht publik gemacht."
Ich schreibe:
Armutszeugnis für den "Tourismus-Kanton GR inkl. geprahltem "Gesundheitstourismus"?
K-Tipp 1/2018 schreibt:
"Schon vor knapp fünf Jahren sagte der Sprecher des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gegenüber dem K-Tipp: "Die Konsumenten haben das Recht auf Einsicht in die Berichte der Lebensmittelkontrolleure. Und zwar gestützt auf das im jeweiligen Kanton geltende Öffentlichkeitsgesetz." Dieses gehe der Schweigepflicht vor.
Mit gutem Beispiel geht der Kanton Zug voran: 2009 führte er eine amtliche Qualitätsbescheinigung für Lebensmittelbetriebe ein. Diesen steht es frei, das "Hygienezeugnis" ihren Kunden im Restaurant zu präsentieren."

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