Wegen Vergewaltigung: Vier Jahre Freiheitsstrafe bestätigt
Das Bundesgericht hat ein Urteil des St. Galler Kantonsgerichts bestätigt. Der Mann vergewaltigte, schlug und drangsalierte zwei Ex-Freundinnen. Auch die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme bleibt bestehen.
Das Bundesgericht hat ein Urteil des St. Galler Kantonsgerichts bestätigt. Der Mann vergewaltigte, schlug und drangsalierte zwei Ex-Freundinnen. Auch die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme bleibt bestehen.
Das St. Galler Kantonsgericht hielt es in seinem Urteil vom August für erwiesen, dass der 29-jährige Kosovare gegenüber zwei Ex-Freundinnen eine regelrechte Angst- und Schreckensherrschaft aufgebaut habe. Unter dem psychischen Druck hätten sie schliesslich den Geschlechtsverkehr mit dem Verurteilten über sich ergehen lassen. Dies geht aus dem am Mittwoch publizierten Entscheid des Bundesgerichts hervor, wie die Schweizer Nachrichtenagentur sda schreibt. Und obwohl die beiden Frauen ihre Aussagen vor dem Kantonsgericht zurückgezogen hatten, bleibt die Verurteilung bestehen. Das Kantonsgericht ging nämlich davon aus, dass auf die beiden Frauen Druck ausgeübt worden war.
Das Bundesgericht sieht dies gleich wie das Kantonsgericht und bestätigt deshalb das Urteil aus St. Gallen. Laut einem Gutachten leidet der Verurteilte an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Das heisst, dass er an einer schweren psychischen Störung leide, die sadistische Züge aufweise. (sda/koa)
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