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Allzu neugierige Gaffer machen sich strafbar

Schaulustige gabs schon immer. Laut Polizei steigt jedoch mit den Smartphones deren Unverfrorenheit. So auch bei der Unfall-Tragödie in Reichenau.

07.03.18 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Traurige Szene am Montagabend: Schaulustige überschreiten ethische und rechtliche Grenzen.
Traurige Szene am Montagabend: Schaulustige überschreiten ethische und rechtliche Grenzen.
MARCO HARTMANN

Bei einer Frontalkollision auf der A13 in der Nähe von Reichenau verletzten sich am Montagabend eine 36-jährige Bündnerin, ihr dreijähriges Kind und ein ukrainisches Ehepaar schwer, wie die Kantonspolizei mitteilte. Die Unfallszene wurde von vielen Schaulustigen beobachtet. Diese stellten teilweise sogar ihr Auto auf der darüberliegenden Hauptstrasse ab, stiegen aus und beobachteten den Unfall von der erhöhten Strasse. Einige zückten gar ihre Handys und fotografierten oder filmten. Auf den Pressefotos und -filmen, die in den sozialen Medien kursierten, waren die Schaulustigen gut zu erkennen und sorgten für Entrüstung. Der Tenor war, man solle «solche Gaffer büssen» oder diesen eine «Täscha links und rechts» geben.

Nur frech oder gesetzeswidrig?

Machten sich diese Schaulustigen strafbar, oder ist ihr Verhalten einfach unverfroren? Markus Walser vom Mediendienst der Kantonspolizei Graubünden (Kapo) sagt, grundsätzlich hätte jeder das Recht, sich auf öffentlichem Grund aufzuhalten. «Dies gilt aber nur, solange die Persönlichkeitsrechte der Anwesenden gewahrt werden. Auch der Verkehr und die Arbeit der Einsatzkräfte dürfen in keiner Weise behindert werden», meint Walser weiter. Sei dies nicht der Fall, könne die Polizei Schaulustige wegweisen. Bei einer Weigerung würden sie bei der Staatsanwaltschaft verzeigt. Personen, die sich auf einem Video oder Bild erkennen würden, könnten eine Anzeige wegen Persönlichkeitsverletzung erstatten. Auch in Reichenau griff die Polizei ein. Der von den Einsatzkräften aufgestellte Sichtschutz schützte aber nur vor neugierigen Blicken von der Seite und nicht von oben. Schaulustige, die ihr Auto auf der Hauptstrasse ausserorts parkierten und ausgestiegen waren, machten sich allein schon mit dieser Handlung strafbar, wie Fahrlehrer Koni Buchli erklärt.

Smartphones als Problem

Die Bereitschaft, Videos und Bilder von Unfällen zu machen, ist laut der Kantonspolizei durch den Besitz von Smartphones ganz klar gestiegen. «Gaffer gab es schon immer. Nur hatte nicht jeder einen Fotoapparat in der Hosentasche», meint Walser. «Geschürt wird das Ganze auch durch gewisse Onlineportale, die solche Leserbilder honorieren», fügt Walser hinzu.

Gaffer schaden Medien

Die Polizei schickt mit den Schaulustigen vermehrt auch Pressefotografen weg von einer Unfallstellen. Das merkt auch Marco Hartmann, Leiter Bildredaktion bei der Südostschweiz: «Die Polizei reagiert ungehaltener als vor 10 Jahren. Ich wurde auch schon vertrieben, weil ich mit Schaulustigen verwechselt 
wurde.» Markus Walser von der Kapo kann dies nicht bestätigen. 
Ein sachlicher Dialog könne in einem solchen Fall zu einer Situationsentschärfung beitragen, sagt er. 

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