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Nutztiere dürfen wieder an die frische Luft

Bei den beiden erlegten Hirschen, die im Januar auf ihrer Suche nach Futter in zwei Bündner Ställe eingedrungen waren, hat sich der Tuberkulose-Verdacht nicht bestätigt. Aufatmen können die Bauern trotzdem noch nicht.

Simone
Zwinggi
15.02.18 - 04:30 Uhr
Ereignisse

Gute Nachrichten für die Nutztiere der beiden Bauern in Klosters und Ramosch, die im Januar mit Hirschen Bekanntschaft gemacht hatten: Sie dürfen sich wieder frei auf ihren Höfen bewegen. Ihre Quarantäne wird aufgehoben, wie der Bündner Kantonstierarzt Rolf Hanimann auf Anfrage bestätigte.

Bei den von der Wildhut erlegten Hirschen stellten die Behörden keine Tuberkulose-Infektion fest. Das Laborresultat zeige, dass die beiden Hirsche nicht wie befürchtet von Tuberkulose befallen waren, teilte Regierungrat Jon Domenic Parolini am Dienstag dem Grossen Rat mit. Grossrat Bernhard Niggli (BDP, Schiers) hatte kurz vor der Februarsession eine entsprechende Anfrage an die Regierung eingereicht.

Vom Hunger in die Ställe getrieben

Auslöser der Untersuchung war der Besuch zweier Hirsche auf Bauernhöfen in Klosters und Ramosch. Ihr Hunger und der viele Schnee hatten die Wildtiere zu den Heuvorräten in den Scheunen getrieben. Beim Fressen wurden sie dann von den Bauern gefilmt. Weil sich das Video in der Folge via Whatsapp schnell verbreitete, wurden auch die Behörden auf die Vorfälle aufmerksam und machten die Höfe ausfindig. Daraufhin stellte das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit die Nutztiere der entsprechenden Bauern unter Quarantäne. Die scheulosen Hirsche erlegte die Wildhut, um sie auf Tuberkulose zu untersuchen.

Gemäss Regierungsrat Parolini bleibt das Thema trotz der negativen Befunde bei den erlegten Hirschen weiterhin aktuell. Der Kanton sei auf Fälle vorbereitet und habe konkrete Massnahmen, wenn Ansteckungen vorlägen, sagte er im Grossen Rat. Bei weiteren Verdachtsfällen würden dieselben Vorsichtsmassnahmen zum Zuge kommen wie bei den neusten Fällen im Prättigau und im Unterengadin.

Wieder frei bewegen

Wegen der vom Kantonstierarzt verhängten Quarantäne durften die Nutztiere ihre Höfe in Klosters und Ramosch seit Ende Januar nicht mehr verlassen. Auch durften keine anderen Tiere auf den Höfen einquartiert werden. Das ändert sich mit sofortiger Wirkung. Die Tiere dürfen sich laut Hanimann wieder frei bewegen, ihren Hof verlassen und wieder zurückkommen. Auch andere Tiere dürfen wieder auf die betreffenden Höfe gebracht werden.

Ob die Sache damit auch für die Bauern erledigt ist oder nicht, liess Hanimann offen. «Allfällige strafrechtliche Folgen sind Sache der Staatsanwaltschaft», erklärte er. Ein Verfahren laufe, denn die Besitzer der Ställe hätten das gesetzliche Fütterungsverbot missachtet. Dieses untersage den Kontakt zwischen Wild und Nutztieren, um die Ansteckungsgefahr zu bannen. Die Bündner Staatsanwaltschaft war für eine Stellungnahme zum Fortschritt des Verfahrens am Mittwoch nicht zu erreichen.

Symptome nicht immer sichtbar

Weitere Tuberkulose-Verdachtsfälle bei Wildtieren gebe es derzeit in Graubünden nicht, versicherte Hanimann. Ob ein Tier mit Tuberkulose befallen sei, erkenne man nicht in jedem Fall gleich gut. Sei es schon länger infiziert, sehe es ausgezehrt und abgemagert aus. «Ist die Krankheitsübertragung aber erst ein paar Tage her, sind keine Anzeichen der Krankheit sichtbar.»

Simone Zwinggi ist Redaktorin bei Zeitung und Online. Nach einem Sportstudium wendete sie sich dem Journalismus zu. Sie ist hauptberuflich Mutter, arbeitet in einem Teilzeitpensum bei der «Südostschweiz» und hält Anekdoten aus ihrem Familienleben in regelmässigen Abständen im Blog Breistift fest. Mehr Infos

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Hat man in den Bündner Amtsstuben schon je über einen Elisa-Schnelltest (Enzyme-linked Immunosornbent Assay), Kosten ca. Fr.4.10 pro Tier nach Immobilisation und Blutentnahme oder über die Impfung bei Nutztieren gegen Paratuberkulose, statt Fütterungsverbot, Vorenthaltung wichtiger Erkenntnisse des BAFU also ohne der im AJF beliebten ständigen Abknallerei von Wild als Problemlösung nachgedacht? Zur Erinnerung: Die Flops bei der Vogelgrippe, Tollwut, Gämsblindheit, Staupe usw. lassen grüssen. Muss schon wieder das Bundesgericht Graubünden in die Schranken weisen? Es reicht nicht mehr, Herr Hanimann, durch unbegründete Panikmache, die in der Sache völlig überforderten Grossen Räte zu beruhigen. Unsere „Kantonsexperten" und ihre Departementvorsteher sind nicht lernfähig, haben sie doch u.a. zwecks Bekämpfung des Fischraubes bereits in den Jahren 1892 -1894 Abschussprämien für Wasseramseln oder schon 1912 Prämien für die Erfinder gut funktionierender Fallen für die Wasserspitzmaus ausgerichtet...

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