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Amtlich bewilligt – doch Bauer muss das Terrain zurückbauen

Das Verwaltungsgericht verpflichtet einen Glarner Landwirt, eine Terrainveränderung rückgängig zu machen. Obwohl ihm die Gemeinde eine Bewilligung erteilt hatte – eine fehlerhafte. Frage: Wer zahlt den teuren Irrtum?

Fridolin
Rast
30.01.18 - 04:30 Uhr
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