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41-Jährige verübte Überfälle auf Taxis

Eine 41-jährige Frau ist wegen Überfällen auf Taxifahrer und einen Kiosk in der Ostschweiz verurteilt worden. Das Kantonsgericht St. Gallen fällte gegen die Deutsche eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Südostschweiz
30.01.18 - 07:46 Uhr
Ereignisse
Der Ex-Mann der Beschuldigten hatte die meisten Straftaten gestanden und wurde rechtskräftig verurteilt.
Der Ex-Mann der Beschuldigten hatte die meisten Straftaten gestanden und wurde rechtskräftig verurteilt.
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Die Liste der Straftaten ist lang. Laut dem Gerichtsurteil vom Freitag hatte die Beschuldigte zusammen mit ihrem damaligen Mann mehrere Überfälle auf Taxifahrer und einen Kiosk begangen und ihren Mann zu Einbrüchen und Diebstahl angestiftet. Die Untersuchungsbehörden hatten auf ihrem Handy entsprechende WhatsApp-Nachrichten und Daten gefunden.

Die 41-Jährige wurde wegen bandenmässigen, teils besonders gefährlichen Raubes, Anstiftung zu Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Geldwäscherei und wegen weiterer Delikte schuldig gesprochen. Neben der sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilte das Kantonsgericht die Frau zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. In solidarischer Haftung mit dem Ex-Mann muss sie den Opfern Schadenersatz und Genugtuung zahlen.

Der Ex-Mann der Beschuldigten hatte die meisten Straftaten gestanden und wurde rechtskräftig verurteilt. Im Sommer 2015 drang er im Raum Wil in Shops ein, stahl in Restaurants Portemonnaies, raubte kurz hintereinander in St. Gallen, Frauenfeld und Wiesendangen Taxifahrer aus und überfiel in Uzwil den Bahnhofkiosk.

Freisprüche verlangt

Das Kreisgericht Wil war von der Schuld der mehrfachen Mutter überzeugt und verurteilte die deutsche Staatsangehörige Ende 2016 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Dagegen wehrte sich die 41-Jährige am vergangenen Mittwoch vor dem Kantonsgericht St. Gallen und verlangte in den Hauptanklagepunkten Freisprüche.

Die Beschuldigte wies die Vorwürfe vehement zurück. Ihr Mann habe mehrfach ihr Handy an sich genommen und die Nachrichten wahrscheinlich selber geschrieben.

Im Fall mehrerer Schuldsprüche sei die Beschuldigte mit vier Jahren Haft zu bestrafen, sagte ihr Verteidiger vor Gericht. Die Staatsanwältin forderte eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf achteinhalb Jahre. (sda)

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