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Gleitschirm-Lehrer kann aufatmen

Der Ehemann einer in Rufi tödlich verunglückten Gleitschirmpilotin will das Urteil akzeptieren.

Christine
Schibschid
22.01.18 - 11:00 Uhr
Ereignisse
Im Sommer 2013 stürzte eine Frau mit dem Gleitschirm am Hüsliberg bei Rufi ab.
Im Sommer 2013 stürzte eine Frau mit dem Gleitschirm am Hüsliberg bei Rufi ab.
SYMBOLBILD ARCHIV

Zu dem tödlichen Gleitschirmunglück kam es im Juli 2013 am Hüsliberg bei Rufi: Beim Üben von Flugmanövern klappte der Schirm einer 33-Jährigen auf einer Seite nach innen, und sie stürzte ab. Die Frau starb noch an der Unfallstelle. Der Fluglehrer, der ihr damals Anweisungen über Funk gegeben hatte, sah sich anschliessend mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung konfrontiert. Nun kann er aufatmen. Nachdem das St. Galler Kantonsgericht den Freispruch durch das Kreisgericht bestätigt hat, will auch der Witwer die Entscheidung akzeptieren. Das Urteil des Kantonsgerichts würde damit Anfang Februar rechtskräftig.

Wie der Anwalt des Witwers auf Anfrage sagte, wollen er und sein Mandant den Fall nicht weiterziehen. «Das wäre nicht Erfolg versprechend.» Die Richter seien der Ansicht, dass die Verunglückte die Situation angesichts ihrer Erfahrung hätte meistern müssen – unabhängig vom Handeln des Fluglehrers. «Wir teilen diese Sicht nicht, aber es ist aussichtslos, dagegen anzugehen», so der Anwalt.

Witwer brachte Fall vor Gericht

Von den anderen Beteiligten ist nicht zu erwarten, dass sie das Urteil anfechten. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den Fluglehrer bereits vor der ersten Verhandlung eingestellt. Der Witwer war damit allerdings nicht einverstanden und brachte den Fall vor das Kreisgericht. Die Richter dort sprachen den Fluglehrer im Juni 2016 das erste Mal frei. Der Witwer meldete aber Berufung an und brachte die Sache vors Kantonsgericht. Auch die Richter dort sahen im November 2017 jedoch keine Schuld beim Gleitschirmlehrer und bestätigten das Urteil.

Vor Gericht hatte der Fluglehrer betont, dass ihm leid tue, was passiert sei und er es ändern würde, wenn er könnte. Er gehe den Vorfall im Kopf immer wieder durch, komme aber zu dem Schluss: «Es war ein Unfall, ich habe nicht fahrlässig gehandelt.»

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