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Urteil gegen ON noch nicht rechtskräftig

Im Dezember 2017 reichte die Kesb Linth Klage gegen die «Obersee Nachrichten» ein. Grund: Artikel über die Kesb seien verunglimpfend. Das Urteil der Richter ist noch nicht rechtskräftig.

Südostschweiz
12.01.18 - 08:54 Uhr
Ereignisse
Der Vorwurf an die Gratiszeitung «Obersee Nachrichten» lautet: Persönlichkeitsverletzung und Verunglimpfung.
Der Vorwurf an die Gratiszeitung «Obersee Nachrichten» lautet: Persönlichkeitsverletzung und Verunglimpfung.
SÜDOSTSCHWEIZ

Im Dezember hat das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland die Artikel der «Obersee Nachrichten» (ON) gegen die Kesb Linth als persönlichkeitsverletzend eingestuft. Die Richter befanden, es handle sich dabei um eine Kampagne.

Bisher hat die Gratiszeitung, die wie die «Südostschweiz» zum Verlag Somedia gehört, in ihren gedruckten Ausgaben aber kein Wort über den Kesb-Prozess verloren. Grund: Das Urteil des Kreisgerichts gegen die ON sowie die Journalisten Bruno Hug und Mario Aldrovandi ist noch nicht rechtskräftig. Dies, weil Bruno Hug und auch der Stadtrat von Rapperswil-Jona das detaillierte Urteil angefordert haben. Die Stadtverantwortlichen wollen sich damit alle Optionen offen halten und gewappnet sein, sollte der Prozess tatsächlich an die nächste Instanz, also das Obergericht des Kantons St. Gallen, weitergezogen werden.

Artikel aus Archiv gelöscht

Die Obersee Nachrichten AG akzeptierte zwar wie berichtet das Urteil des Kreisgerichts – Bruno Hug indes erwägt, in Berufung zu gehen.

Inzwischen hat die Gratiszeitung dutzende Ausgaben aus ihrem Online-Archiv entfernt. Damit sind die meisten der beklagten Artikel im Netz nicht mehr zu finden. Mit der freiwilligen Löschung der gesamten Ausgaben geht die Obersee Nachrichten AG sogar noch einen Schritt weiter, als dies das Gericht gefordert hat.

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