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Zeitung wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt

Vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland haben die Kesb Linth und die Stadt Rapperswil-Jona in einem Teilentscheid recht bekommen. Die Kampagne der «Obersee-Nachrichten» war laut Gericht persönlichkeitsverletzend.

Südostschweiz
12.12.17 - 18:32 Uhr
Ereignisse
Vor Gericht hat die Kesb Linth und die Stadt Rapperswil-Jona in einem Teilentscheid Recht bekommen.
Vor Gericht hat die Kesb Linth und die Stadt Rapperswil-Jona in einem Teilentscheid Recht bekommen.
PRESSEBILD

Bei der Berichterstattung der «Obersee-Nachrichten» durch Bruno Hug und Mario Aldrovandi in Zusammenhang mit publizierten Leserbriefen und Beiträgen auf der Facebook-Seite des Medienunternehmens handelte es sich laut Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland um eine persönlichkeitsverletzende Kampagne gegen Walter Grob, Präsident der Kesb Linth, und die Stadt Rapperswil-Jona.

Durch das Urteil wird die Obersee-Nachrichten AG dazu verpflichtet, in sämtlichen Berichten, Leserbriefen und Beiträgen auf das Gerichtsurteil und somit auf das eigene fehlbare Verhalten durch die persönlichkeitsverletzende Kampagne gegen Walter Grob und die Stadt Rapperswil-Jona aufmerksam zu machen.

Ausserdem müssen die «Obersee-Nachrichten» der Stadt Rapperswil-Jona und Walter Grob eine Parteikostenentschädigung von knapp 160'200 Franken bezahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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