Sexuelle Belästigung: Staatsanwalt schützt Arzt
Ein Hausarzt, eine Frau und ein Gerichtsfall, bei dem die Nachwehen noch andauern.
Ein Hausarzt, eine Frau und ein Gerichtsfall, bei dem die Nachwehen noch andauern.

Eine junge Bündnerin erstattet wegen sexueller Belästigung im Februar 2016 Strafanzeige gegen einen Allgemeinpraktiker. Der Fall kommt vor ein Bündner Regionalgericht. Der Arzt wird freigesprochen. Es stehe Aussage gegen Aussage, begründet das Gericht das Urteil. Im Normalfall ist die Geschichte von Maria, so heisst die Frau, jetzt fertig erzählt. Sexuelle Übergriffe in Arztpraxen können selten bewiesen werden.
Die Kehrtwenden
Doch der Staatsanwalt bringt den Fall zur Anklage – fordert dann aber einen Freispruch. Dann der Kantonsarzt: Dieser beurteilt den Untersuch eindeutig als «sexuelle Belästigung». Später macht auch dieser eine Kehrtwende und stellte Maria plötzlich als unglaubwürdig hin. Und dann gibt es noch ein Mail, dass dem schweizerischen Recht kein gutes Zeugnis ausstellt.
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