Betrunkener zu Recht zur Kasse gebeten
Gute Nachricht vom Bundesgericht in Lausanne für die Stadtpolizei Chur: Sie hat sich gegenüber einem Betrunkenen richtig verhalten.
Gute Nachricht vom Bundesgericht in Lausanne für die Stadtpolizei Chur: Sie hat sich gegenüber einem Betrunkenen richtig verhalten.
Von Urs-Peter Inderbitzin
Die Stadtpolizei Chur hat einem aufgegriffenen Betrunkenen zu Recht die Kosten für den Amtsarzt und den Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle in Rechnung gestellt. Dies hat das Bundesgericht entschieden, wie aus einem jetzt veröffentlichen Lausanner Urteil hervorgeht.
Der betrunkene Mann war am Abend des Freitags, 27. August 2016, von der Stadtpolizei Chur in einem Restaurant aufgegriffen worden. Nach der Begutachtung durch den Amtsarzt, welcher die Hafterstehungsfähigkeit attestierte, wurde der Betrunkene zur Ausnüchterung in eine Zelle gebracht. Dort verblieb er bis zum 28. August 2016, morgens um 6.05 Uhr.
Alles Motzen nützte nichts
Zwei Wochen später stellte die Stadtpolizei dem Mann die Rechnung. Sie brummte ihm für den Einsatz der Polizei, die Untersuchung durch den Amtsarzt und die Belegung der Zelle während der Nacht den Betrag von 566 Franken und 35 Rappen auf.
Alles Motzen gegen diese Rechnung nützte nichts. Sowohl der Kommandant der Stadtpolizei Chur, der Stadtrat von Chur und das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schützten das Vorgehen der Polizei und wiesen Eingaben des Mannes ab.
Fünfseitige Beschwerde
In einer fünfseitigen, von Hand eng beschriebenen Beschwerde wandte sich der Mann schliesslich auch noch ans Bundesgericht.
Die Richter in Lausanne sind jedoch auf die wirre Eingabe «mangels Vorliegen einer hinreichenden Begründung» im vereinfachten Verfahren gar nicht eingetreten. Immerhin, auch für den Kläger gibt es eine gute Nachricht: Kosten hat das Bundesgericht dem Mann unter Hinweis auf die «besonderen Umstände» keine auferlegt.
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