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Sex mit Jungrind: Jetzt ist das Urteil da

Ein Mann aus der Region schlich sich mehrere Male in einen Stall in der Region. Dort hatte er Sex mit einem Jungrind. Das Kreisgericht See-Gaster verurteilt ihn nun zu einer Geldstrafe. Bezahlen muss er sie nicht.

Urs
Schnider
19.07.17 - 16:25 Uhr
Ereignisse
Alpaufzug
Trotz Sex mit einem Jungrind - der Täter muss nichts zahlen.
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Es ist ein bizarrer Fall, den das Kreisgericht See-Gaster zu verhandeln hatte: Ein Bauer aus der Region hatte in seinem Stall einen Mann beim Sex mit einem Rind erwischt. Dafür wurde der 59-jährige Kosovare wegen mehrfacher Tierquälerei und mehrfachem Hausfriedensbruch angeklagt. Ferner wurden beim Angeklagten verbotene Schlagringe gefunden.

Das Kreisgericht See-Gaster sprach den Mann aus der Region nun schuldig. Es brummte ihm eine Geldstrafe in der Höhe von 11000 Franken auf. Bezahlen muss der Täter diese allerdings nicht. Denn die Busse wurde auf Bewährung mit einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Angerechnet wird dem Verurteilten ein Tag Untersuchungshaft mit einem Tagessatz von 50 Franken.

Verfahren muss Täter zahlen

Bezahlen muss der mehrfache Familienvater aber trotzdem. Das Gericht hat ihm die Verfahrenskosten von rund 11200 Franken übertragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Täters war nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Zuerst müsse ohnehin das Urteil mit dem Mandanten besprochen werden, hiess es vonseiten der Kanzlei. Somit steht nicht fest, ob das Urteil des Kreisgerichts weitergezogen wird.

Mehrmals in Stall geschlichen

Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund von Vorstrafen wegen sexueller Belästigung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 12500 Franken gefordert. Der Verteidiger verlangte dagegen einen Teilfreispruch, da aufgrund der Videobilder nicht alle Anklagepunkte zweifelsfrei seinem Mandanten zugewiesen werden könnten. Dies spielt jedoch gemäss Kreisgericht keine Rolle, da der Beschuldigte in drei Fällen geständig sei. Dadurch habe er sich der mehrfachen Tierquälerei schuldig gemacht, «ohne dass noch weitere Ausführungen dazu zu machen wären», heisst es in der Urteilsbegründung.

Der Täter hatte sich mehrmals in den Stall geschlichen und dort das Jungrind missbraucht. An der Verhandlung zeigte er sich reuig. Er wisse nicht, wie das habe passieren können, versicherte er.

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