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Eine verhängnisvolle Partynacht

Ein Bündner Winterkurort. Ein Mann und eine Frau. Viele Drinks. Spass – und dann artet alles aus. 
Sie wirft ihm Vergewaltigung vor, er bestreitet den Vorwurf. Ein Fall für das Regionalgericht Plessur.

Pierina
Hassler
28.06.17 - 10:00 Uhr
Ereignisse
Gestern Nachmittag wurde vor dem Regionalgericht Plessur in Chur ein Vergewaltigungsfall behandelt.
Gestern Nachmittag wurde vor dem Regionalgericht Plessur in Chur ein Vergewaltigungsfall behandelt.
Theo Gstoehl / THEO GSTÖHL

Es war Samstag, der 17. März 2016. Ein Mann, nennen wir ihn Kurt K., und eine Frau lernen sich in einer Bar in einem Bündner Winterkurort kennen. Die beiden verstehen sich mehr als gut, flirten, trinken viel, haben Spass. Irgendwann geht dem Mann das Geld aus. Er müsse in seinem Hotelzimmer Nachschub holen, sagt er zu der Frau. Sie folgt ihm.


Fehlende Beweise


Gestern Nachmittag wurde vor dem Regionalgericht Plessur in Chur ein Vergewaltigungsfall behandelt. Um es vorwegzunehmen: Der Angeklagte Kurt K. wurde der Vergewaltigung gemäss Artikel 190 des Strafgesetzbuches schuldig gesprochen. Er bekommt 18 Monate auf zwölf Monate bedingt. Und sechs Monate unbedingt. Zudem muss er Schadensersatz und eine Entschädigung zuhanden des Opfers bezahlen.
Aber ganz so einfach, wie es jetzt scheint, war die Verhandlung nicht. Der Anwalt von Kurt K. hielt seine Verteidigungsrede unter dem Titel «Der fehlende Beweis». Der Grund: Unter anderem akzeptierte er das forensische Gutachten nicht. Und zog die Aussagen der Klägerin in Zweifel. 


Eine böse Nacht


Aber weiter mit der Geschichte einer ganz normalen Nacht, die böse endete. Nachdem die beiden ins Zimmer des Mannes gehen, nähert sich der Mann laut Anklageschrift der Frau von hinten. Er drückt ihr das Glied an ihren Po. Sie sagt ihm, er solle dies bleiben lassen. Kurt K. insistiert. Gibt ihr einen leichten Stoss. Sie fällt aufs Bett. Er versucht sie zu küssen. Sie wehrt sich. Er reisst ihr Strumpfhosen und Slip weg. Sie schreit und versucht ihm klar zu machen, dass sie nichts Sexuelles von ihm will. Er drückt ihr aber die Beine auseinander und dringt in sie ein. Ob ganz oder nur ein Stück weit kann die Frau nicht sagen. Aber dass er es getan hat, das weiss sie. 


Zigarette auf dem Balkon


Später geht sie auf den Balkon und raucht eine Zigarette. Telefoniert mit einer Freundin. Vier Tage später meldet sie sich bei der Polizei. Sie bringt ihre damals getragenen Kleider mit. Auf dem Pullover findet man Spermaspuren. Die Frau wird ärztlich untersucht. Unter anderem muss sie einen HIV-Test machen. Laut ihren Aussagen passierte der Geschlechtsakt ohne Kondom. 
An der gestrigen Verhandlung bestreitet Kurt K. den Geschlechtsakt. «Die Spermaspuren kommen vom Oralverkehr», sagt er. Und den hätten sie nicht im Zimmer gehabt, sondern während der Party. «Ich habe nichts gemacht.»


Nur zugeben was nötig


Der Anwalt von Kurt K. zweifelte an den Aussagen der Frau. Sprach von fehlenden Beweisen. Aber das Gericht war an der Schuld seines Mandanten überzeugt. Auch weil der Mann immer nur gerade das zugab, was er für nötig befand. 

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