Die Ausführungen von Herr Giacumin Bass sind interessant, auch wenn sie eine gewisse Verwirrung auslösen. Wenn der Bundesbrief mit Anfangs August 1291 datiert ist, kann er nicht zwischen 1260 und 1312 entstanden sein. Gemäss Bundesrat gilt der Bundesbrief als ältestes Verfassungsdokument der Schweiz auch wenn es scheinbar "nur" ein Landfriedensbündnis zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden war. Es war der Bundesrat, der 1899 den 1. August zum Bundesfeiertag erhob. Es wäre noch interessant zu wissen, wie der Ägidius Tschudi auf den 8. November 1307 kommt. Der Rütlischwur bekräftigt ja nur das Landfriedensbündnis zwischen den 3 Urkantonen und muss nicht unbedingt als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft angesehen werden. Also lassen wir es bei 1291.
Die Ausführungen von Herr Giacumin Bass sind interessant, auch wenn sie eine gewisse Verwirrung auslösen. Wenn der Bundesbrief mit Anfangs August 1291 datiert ist, kann er nicht zwischen 1260 und 1312 entstanden sein. Gemäss Bundesrat gilt der Bundesbrief als ältestes Verfassungsdokument der Schweiz auch wenn es scheinbar "nur" ein Landfriedensbündnis zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden war. Es war der Bundesrat, der 1899 den 1. August zum Bundesfeiertag erhob. Es wäre noch interessant zu wissen, wie der Ägidius Tschudi auf den 8. November 1307 kommt. Der Rütlischwur bekräftigt ja nur das Landfriedensbündnis zwischen den 3 Urkantonen und muss nicht unbedingt als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft angesehen werden. Also lassen wir es bei 1291.