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Die vielen Kommentare zur neuen Tarifstruktur der Sport- und Freizeitanlagen in Chur nehmen kein Ende; der Stadtrat ist nicht bereit, nochmals über die Bücher zu gehen. Diejenigen, welche dagegen etwas unternehmen wollen, steht folgende Möglichkeit offen. Gemäss Amtslatt der Stadt Chur vom 21.04.23 "kann gegen rechtsetzende Erlasse kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Verfassungsbeschwerde eingereicht werden."
So einfach wäre das.

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