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Ergänzung zum obigen Brief, Meldung aus Bern:
Seit der Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) vom 1. Januar 2013 gibt es ein gesetzliches Finanzierungsverbot von verbotenen Waffen. Darunter fallen auch Atomwaffen, welche in Art. 7 Abs. 1 lit. a KMG aufgeführt sind». Aber in Bern will man dies nicht, so wenig wie weiter Kriegsmaterial an die immer wieder kriegführenden Nato Staaten, an Saudiarabien usw. geliefert wird, obwohl auch das verboten wäre.

Nun die Meldung aus Bern:
KEIN VERBOT DER INDIREKTEN FINANZIERUNG VON VERBOTENEM KRIEGSMATERIAL
Die Kommission beantragt mit 9 zu 15 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 22.416 keine Folge zu geben. Diese Initiative verlangt, das Kriegsmaterialgesetz (KMG) dahingehend zu ändern, dass die indirekte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial im Sinne des KMG, d. h. Atomwaffen, chemische und biologische Waffen, Landminen und Streumunition, komplett verboten wird. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass ein vollständiges Verbot der indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial unverhältnismässig ist und einem Verbot von Investitionen in zahlreiche Unternehmen gleichkommen würde, die nur am Rande verbotenes Kriegsmaterial herstellen. So ist es für Anlegerinnen und Anleger bisweilen schwierig zu erkennen, ob die Unternehmen, in die sie investieren möchten, in diesem Bereich tätig sind. Die Kommissionsminderheit wiederum bedauert diesen Beschluss und hält es für inakzeptabel, dass sich Schweizer Finanzinstitute – wenn auch nur indirekt – an der Herstellung von verbotenem Kriegsmaterial beteiligen. Sie erachtet eine Desinvestition in diesem Bereich als notwendigen Schritt zur nuklearen Abrüstung.

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