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Sechs Regeln für eine unbeschwerte Nachbarschaft

Am Wochenende ärgerte sich Linda Fäh auf Instagram über den Rasenmäherlärm der Nachbarn. Die Nachricht erwies sich zwar letztlich als Fake, dennoch haben wir beim Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz einmal genauer nachgefragt.

12.04.18 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Rasenmähen und andere Lärmquellen sind nicht zu jeder Zeit erlaubt.
Rasenmähen und andere Lärmquellen sind nicht zu jeder Zeit erlaubt.
SYMBOLBILD PIXABAY

Die Meldung von Linda Fähs angeblichen Frust über den Rasenmäherlärm der Nachbarn auf Instagram - die sich später als Fake erwies - hat uns von «suedostschweiz.ch» auf den Plan gerufen. Für Euch haben wir beim Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz nachgefragt, was die Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern sind, um eine unbeschwerte Nachbarschaft zu pflegen.

Der Einfachheit halber ist das Interview mit Hugo Wehrli, Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz, in einer Kurzform gleich im Anschluss und in einer ausführlichen Fassung weiter unten zu finden:

Ausführliche Fassung

Herr Wehrli, ab wann gilt für Mieter die Nachtruhe und was bedeutet Nachtruhe überhaupt?

Die Ruhezeiten sind in der Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41), in Immissionsschutzreglementen der Gemeinden wie auch in Hausordnungen geregelt. Die Nachtruhe gilt in der Regel von 22 bis 7 Uhr. In dieser Zeit sind die Emissionen so gering zu halten, dass sie Nachbarn nicht stören, das heisst Stimmen oder Tonwiedergabegeräte sind auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

Darf auf dem Balkon oder der Terrasse grilliert werden?

Das Gesetz auferlegt dem Mieter die Rücksichtnahme auf die Nachbarn (Art. 257f OR). Unseres Erachtens ist Grillen grundsätzlich erlaubt. Dabei gilt es die Häufigkeit und die Dauer auf einem üblichen Mass zu halten, das heisst jeden zweiten Abend die Nachbarn mit Geruch oder gar Rauch einzudecken, ist nicht erlaubt, und die Emissionen möglichst klein zu halten, sprich besser Gasgrill als Holzkohle. Das Grillen darf die Nachbarn nicht an der Nutzung ihres Balkons behindern.

An welchen Tagen und zu welchen Zeiten dürfen laute Gartenarbeiten durchgeführt werden?

Immissionsschutzreglemente unterscheiden zwischen Ruhe- und Nachtzeiten. Die Nachtzeiten entsprechen der Nachtruhe. Während den Ruhezeiten ist das Nutzen von lauten Geräten oder Maschinen zu unterlassen. Die Ruhezeiten dauern üblicherweise von 12 bis 13.30 Uhr und von 20 bis 7 Uhr.

Was gilt es für Feste und Partys in der Wohnung zu beachten?

Auch für Partys und Feste gelten die bereits genannten Regeln. Allerdings sind wir schon der Meinung, dass dabei Augenmass behalten werden soll. Wenn in einer lauen Sommernacht ein Fest auch mal länger geht, sollte man nicht gleich die Polizei rufen. Andererseits kann man den Nachbarn nicht zumuten, dass jeden Freitag und Samstag bis in alle Nacht hinein gefestet wird und sie ihre Aussenräume nicht ungestört nutzen, beziehungsweise nicht schlafen können.

Was sind die Folgen, wenn Regeln gebrochen werden?

Ruft ein Nachbar die Polizei, kann es zur Anzeige kommen und in der Folge zu einer Busse. Reklamieren Nachbarn beim Vermieter, hat dieser dafür zu sorgen, dass sich die Lärmverursacher an die gesetzliche Rücksichtnahme halten. Lärmimmissionen stellen mietrechtlich einen Mangel dar, den der Vermieter beheben muss. Hält sich ein Lärmverursacher trotz wiederholter Abmahnung nicht an die Rücksichtnahme, kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen.

Was tun, wenn man sämtliche Regeln einhält, sich die Nachbarn aber dennoch beschweren?

Wird in einem solchen Fall die Polizei gerufen, dürfte sich schnell klären, dass der Beschuldigte nicht der Lärmverursacher ist. Werden hingegen ungerechtfertigte Anschuldigungen beim Vermieter vorgebracht, ist es wichtig die Vorwürfe zurückzuweisen und die Tatsachen klarzustellen. Möglichst sachlich und zu Beweiszwecken schriftlich. Schwierig wird es für eine Verwaltung, wenn sie mit zwei gegensätzlichen Aussagen konfrontiert ist. Idealerweise kann man sein Verhalten von anderen Nachbarn bezeugen lassen. Wichtig ist auch, die Position des Vermieters sachlich zu sehen. Er hat die Pflicht, Reklamationen nach zu gehen. Verscherzt man sich mit einer emotionalen Reaktion das Verhältnis mit dem Vermieter und hat gleichzeitig noch einen Nachbarn gegen sich, wird es schwierig. (gej)

Linda Fäh war übrigens am Wochenende nicht wirklich auf ihre Nachbarn. In einem Post auf Instagram lobt sie: «Besten Nachbarn der Welt ❤️ seit eh und je ! danke fürs Cüpli und ein spontanes BBQ am Samstag bei euch nach meinem 'Gag' vom Rasenmäher Lärm».

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Diese Frau ,will in der Zeitung kommen mehr nicht .Zudem macht der Hausabwart dieses Blockes nur seine Pflicht mit dem Rasenmähen. Sie hockt höchstens auf dem Balkon und schaut bei seiner Arbeit zu .Motzen geht gar nicht

Liebes Publikum,

Lärmenthusiast Walter Grämer äusserte sich bereits auch zur "Davoser Party-Hochburg":

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Walter Grämer

Sa 15.04.2017 - 07:57

Man geht doch nicht mit den Hühnern um 19 00h ins Bett.Ich 75war vorgestern mit meiner Frau im Ausgang .Super Stimmung Musik mit Pepi Hug and the Firewalls im Rössli in Benken St.Gallen.Es gibt nur ein Motto :Man lebt nur einmal.Ich hoffe das dasDavoser Publikum sich das nicht gefallen lässt.Lats go Rock and Roll lats go Party.

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Wolfgang Reuss

So 16.04.2017 - 22:51

Mein Gott Walter! - Grämen Sie sich nicht:

Es gibt sehr wohl Menschen, die so naturgemäss leben, dass Sie mit den Naturtieren Hühnern zur selben Zeit ins Bett gehen. Zudem gibt es nicht wenige Chronischkranke in der Schweiz (gemäss Beobachter-Titelstory ein Viertel der Bevölkerung, Tendenz steigend) - und dafür dass Sie überhaupt 75 wurden (lesen Sie mal die Todesanzeigen, wie viele früher gehen müssen, davon nicht wenige infolge chronischem Stress und all seinen Folgeimplikationen gestorben) und zudem gesund, dafür sollten Sie demütig dankbar sein statt lärmrücksichtslos gegen jene, denen das Schicksal weniger gnädig war.

Zudem benötigt der Mensch RUHE, auch wenn er nicht ins Bett geht: Einfach SEIN dürfen (falls Ihnen das überhaupt ein Begriff ist).

Die Lösung für ALLE (für naturgemäss Stillebedürftige, weil so die Natur seit jeher war, und für Lärmenthusiasten, die aus welchem Gründen auch immer diese "Unruhe" treibt) wäre sehr einfach:

Strikte Trennung in Lärm- (yeah, dort können alle die Sa... rauslassen around the clock) und Stillewohn-Gebiete.

Denn mit den bisherigen Zuständen sind beide Gruppen nicht glücklich.

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