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Ehemaliger gambischer Minister Sonko bleibt in Untersuchungshaft

Der ehemalige gambische Minister Ousman Sonko, der in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt hat, bleibt in Untersuchungshaft. Das hat das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern entschieden.

Agentur
sda
03.05.17 - 14:48 Uhr
Blaulicht
Im Berner Amthaus, Sitz des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts, fiel der Entscheid, Sonkos Untersuchungshaft zu verlängern. (Archivbild)
Im Berner Amthaus, Sitz des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts, fiel der Entscheid, Sonkos Untersuchungshaft zu verlängern. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Es stimmte diese Woche dem Antrag der Bundesanwaltschaft zu, die Untersuchungshaft um drei Monate zu verlängern, wie letztere am Mittwoch mitteilte. Die Bundesanwaltschaft begründete ihr Gesuch laut der Mitteilung mit Fortschritten in den Ermittlungen.

Die Verlängerung der Untersuchungshaft werde es ihr ermöglichen, weitere Zeugen einzuvernehmen, die eingereichten Strafanzeigen zu prüfen und beschlagnahmte Unterlagen und Daten zu analysieren. Auch könne so ein von der neuen gambischen Regierung gestelltes Rechtshilfeersuchen weiterverfolgt werden.

Sonko, Innenminister unter dem Mitte Januar ins Exil gegangenen gambischen Langzeitherrscher Yahya Jammeh, wurde gegen Ende Januar in Lyss BE festgenommen. Er lebte dort als Asylsuchender in einer normalen Asylunterkunft des Kantons Bern. Auslöser für die Festnahme war eine Strafanzeige der Genfer Nichtregierungsorganisation Trial.

Sie wirft Sonko vor, als Innenminister eine Schlüsselfigur des repressiven Jammeh-Regimes gewesen zu sein. Sonko sei für Folterungen im westafrikanischen Land verantwortlich gewesen oder habe davon mindestens wissen müssen.

Ende Januar eröffnete die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern ein Strafverfahren gegen Sonko wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zudem beantragte sie eine dreimonatige Untersuchungshaft - ein Antrag, den ein regionales Zwangsmassnahmengericht genehmigte.

Anfang Februar übernahm die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren. Es gebe genügend Elemente, die den genannten Verdacht nicht ausschlössen, schrieb die Bundesanwaltschaft Anfang Februar zur Begründung der Übernahme des Verfahrens.

Offenbar drei Strafanzeigen

Trial begrüsste am Mittwoch in einer Mitteilung die Haftverlängerung Sonkos. Die Nichtregierungsorganisation, die sich weltweit gegen die Straffreiheit von schweren Verbrechen einsetzt und den Opfern hilft, schreibt, damit nähmen die Behörden die Verdachtsmomente gegen Sonko ernst.

Seit der Verhaftung Sonkos hätten neben Trial zwei von dieser Organisation unterstützte Opfer gegen den Inhaftierten Strafanzeige eingereicht. Beide seien in der Zeit, in der Sonko Generalinspektor der gambischen Polizei und dann Innenminister gewesen sei, dort gefoltert worden.

Sonko werde vorgeworfen, selber bei diesen Folterungen beteiligt gewesen zu sein. Es sei möglich, dass weitere Anzeigen folgten.

Die Bundesanwaltschaft sagte dazu auf Anfrage, sie mache bis zum Ende der bewilligten Verlängerung der Untersuchungshaft keine weiteren Angaben zum Verfahren. Sie sprach aber am Mittwoch von Strafanzeigen im Plural, also von mehr als einer.

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